Ratgeber Kleingarten: Das Glück vom eigenen Apfel

Ratgeber Kleingarten: Das Glück vom eigenen Apfel

Kleingarten oder Freizeitgrundstück: Wir beantworten Ihnen die elf wichtigsten Fragen.

Erste Knospen brechen auf. Bienen fliegen von Blüte zu Blüte. Dann wachsen die Früchte heran. Eigene Früchte. Nach einem Tag im Büro wünschen sich viele Menschen, Tomaten zu pflanzen und Äpfel zu ernten. Das Motto der Stunde heißt: Kleingarten.

Die 11 wichtigsten Fragen

Abschalten und die Hektik des Alltags hinter sich lassen: Schon vor zwei Jahrhunderten waren Gärten in der Arbeiterklasse als Ausgleich für die Fabrikarbeit beliebt. Gerade Familien pachteten eine Parzelle, um dort ihr eigenes Obst und Gemüse anzubauen – und um sich zu erholen.

Heute gibt es in Deutschland rund 1,2 Millionen Kleingärten. Möchten auch Sie Ihre eigenen Erbsen, Erdbeeren und Salatköpfe anpflanzen? Wir beantworten Ihnen die elf wichtigsten Fragen auf dem Weg zum eigenen Schrebergarten.

Illustration: Erbsenschote

1. Wie finde ich meinen Kleingarten?

Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde. Dort erfahren Sie die Kontaktdaten örtlicher Kleingarten-Vereine oder -Verbände. Sie verpachten die Parzellen. Bei Ihrem ortsansässigen Verein oder Verband können Sie sich dann darum bewerben.

Oder gehen Sie einfach durch die Kleingartenanlagen, die Ihnen am besten gefallen. Fragen Sie die Menschen, die dort schon Gärten haben, ob (in absehbarer Zeit) ein Garten frei ist.

 

2. Wie lange muss ich warten?

Die Nachfrage ist weit größer als das Angebot: In Großstädten ist es am schwierigsten, eine Parzelle zu pachten. In Berlin müssen Sie mit drei bis vier Jahren Wartezeit rechnen, in München mit fünf Jahren. In Erfurt sind es zwischen zwei und drei Jahren.

Aber nicht verzweifeln! Seit einigen Jahren bieten Online-Plattformen wie Datschlandia eine Alternative an: Dort überlassen überforderte Pächter ihre Parzellen zeitweise ambitionierten Hobbygärtnern. Und in kleineren Städten und auf dem Land stehen viele Kleingärten leer.

Jemand liegt in einer Schubkarre

 

3. Muss ich Mitglied im Gartenverein werden?

Haben Sie Ihren Wunschgarten gefunden? Dann steht der nächste Schritt an: Ihre Mitgliedschaft. Erst danach können Sie die Pacht beantragen. Der Vorstand regelt alles Vertragliche mit Ihnen. Das gilt aber nur für Garten-Vereine. Bei einem Garten- beziehungsweise Freizeitgrundstück ist dies nicht der Fall.

 

4. Was ist der Unterschied zwischen Schrebergarten und Gartengrundstück – und was heißt das für mich?

Um einen Schrebergarten zu pachten, müssen Sie sich an die Regeln des zuständigen Gartenvereins und die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes halten.

Einige davon finden Sie hier:

  • Der Garten darf bis zu 400 Quadratmeter groß sein, das Gartenhaus maximal 24 Quadratmeter.
  • Mindestens ein Drittel der Fläche dient der gärtnerischen Nutzung. Sprich: Obst-, Gemüse- oder Kräuteranbau ist Pflicht!
  • Sie dürfen kleine Tiere wie Katzen und Hunde mitbringen, aber nicht halten – also: keine Kaninchenzucht.
  • Grillen ist erlaubt, Lagerfeuer nicht.
  • Sie dürfen ein Schwimmbecken aufstellen, aber keinen Pool graben.
  • Im Gartenhaus zu übernachten ist erlaubt, dort zu wohnen verboten.
  • Sie dürfen in Ihrem Garten feiern – aber ein Festzelt höchstens vier Tage lang aufstellen.
  • Mittagspause ist von 13 bis 15 Uhr, die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr.

Aber: Garten ist nicht gleich Garten. Für einen Kleingarten außerhalb einer Anlage gelten diese Regeln nicht. Denn Garten- oder Freizeitgrundstücke sind nicht gesetzlich geregelt. Sie befinden sich oft in ländlichen Regionen und werden meist zum Kauf angeboten. Die Quadratmeterpreise liegen häufig im zweistelligen Bereich.

 

5. Was steht im Pachtvertrag und was muss ich sonst noch beachten?

Der Pachtvertrag setzt die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und des Kleingartenvereins um. Die Bepflanzung des Gartens oder das Gartenhäuschen sind jedoch Angelegenheit der Pächter. Wenn Sie einen Schrebergarten übernehmen, zahlen Sie Ihrem Vorpächter dafür üblicherweise eine Ablöse.

Grundsätzlich ist der Preis dafür frei verhandelbar. Können Sie sich nicht einigen, schätzt ein Gutachter den Wert nach detaillierten Richtlinien der Landesverbände.

Illustration: Gummistiefel

 

6. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Summe für die Ablöse variiert je nach Region, Ausstattung und Zustand stark. Einer Studie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zufolge liegt sie bei durchschnittlich 1.900 Euro.

Aber: In Städten mit großer Nachfrage werden mittlerweile deutlich höhere Summen gezahlt. Berlin liegt mit mehr als 11.000 Euro an der Spitze. Auf Platz zwei folgt Hamburg (gut 4.000 Euro), den dritten Platz teilen sich Wolfsburg und Rostock (rund 3.500 Euro).

Die Pacht darf laut Bundeskleingartengesetz maximal viermal so hoch sein wie die Pacht für Flächen im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau. Für landeseigene Kleingärten wird sie nach Anzahl der Quadratmeter errechnet.

Einschließlich der weiteren anfallenden Kosten (Mitgliedsbeitrag, Versicherungen und Betriebskosten) schlägt die Pacht im Schnitt mit 300 bis 400 Euro im Jahr zu Buche.

Infografik: So viel kostet ein Kleingarten

 

7. My Gartenlaube – my castle?

Je nach Geschmack und Geldbeutel lässt sich in fast jedem Schrebergarten eine Laube bauen. Aber: In Deutschland läuft fast nichts ohne amtliche Erlaubnis. Während Sie in manchen Bundesländern genehmigungsfrei bis zu 50 Quadratmeter bebauen dürfen, fordern andere schon ab wenigen Quadratmetern eine Bewilligung.

Erkundigen Sie sich also am besten bei der zuständigen Behörde. Auch das variiert je nach Bundesland, teilweise gibt es auch Unterschiede zwischen den einzelnen Landkreisen.

Vom kleinen Schuppen bis zur luxuriösen HighEnd-Datsche gibt es Gartenhäuser für jeden Geschmack. Eine kleine Laube aus Holz erhalten Sie als Bausatz online oder im Baumarkt ab etwa 1.000 Euro. Stellen Sie sich etwas Modernes aus Holz oder Metall vor, sollten Sie eher mit 4.000 Euro rechnen. Je nach Ausstattung kann ein solches Häuschen auch um die 10.000 Euro kosten – Grenzen nach oben gibt es keine.

 

8. Wie viel Zeit erfordert die Arbeit in meinem Garten?

Illustration: Gießkanne

Gerade im Sommer sollten Sie für die Bewirtschaftung mehrmals wöchentlich einige Stunden einrechnen. Wie lange Sie tatsächlich benötigen, können Sie aber beeinflussen:

Pflanzen

Je heimischer, desto pflegeleichter: Sie vertragen das Klima hier besser, sind unkraut- und schädlingsresistenter als viele Exoten. Außerdem halten sie länger und müssen nicht so oft gepflegt werden.

Unkraut

Ob Sie regelmäßig Unkraut jäten müssen, liegt vor allem an: Ihnen. Mögen Sie den naturnahen Garten, haben Sie nicht viel Arbeit. Können Sie sich nicht mit Wildwuchs abfinden? Machen Sie sich die Arbeit mit einer Mulchauflage leichter. Sie hält nicht nur Unkraut ab, sondern schützt den Boden auch vor Kälte und Feuchtigkeit.

Gemüse

Der Gemüseanbau erfordert deutlich mehr Zeit. Doch gibt es pflegeleichte Arten wie Bohnen, Kartoffeln, Kürbis und Zucchini. Salat und Tomaten dagegen sind etwas für echte Hobbygärtner.

Rasen

Einen Zierrasen müssen Sie oft mähen. Außerdem braucht er viel Dünger und Wasser. Pflegeleichter ist der so genannte Spiel- oder Sportrasen, der auch seltener geschnitten wird. Ein Tipp: Ein Rasenmäher-Roboter nimmt Ihnen viel Arbeit ab.

Jemand arbeitet im Salatbeet

 

9. Worauf muss ich bei der Kündigung achten?

Ein Pachtvertrag läuft in der Regel unbefristet. Die Kündigung ist daher nur zum Ende eines Pachtjahrs möglich. Das endet immer am 30. November.

Aber: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag im Juni erfolgen, damit die Pacht fristgerecht endet.

 

10. Umgekehrt: Kann mir der Gartenverein kündigen?

Eine fristlose Kündigung droht Ihnen als Pächter nur bei groben Pflichtverletzungen. Sie muss Ihnen schriftlich zugestellt werden. Rechtfertigt Ihre Pflichtverletzung keine fristlose Kündigung? Dann muss sie nach erfolgter Abmahnung noch bis spätestens zum dritten Werktag im August erfolgen.

Auch bei einer regulären Kündigung ist ein triftiger Grund erforderlich, wie zum Beispiel eine Neuordnung der Kleingartenanlage. Dann muss der Kleingartenverein spätestens am dritten Werktag im Februar kündigen, damit der Vertrag zum 30. November desselben Jahres endet.

 

11. Wie kann ich meinen Gartentraum finanziell erfüllen?

Gerade eine gute und gründliche Planung hilft, dass Ihr Wunsch von der eigenen Parzelle Wirklichkeit wird. Stellen Sie dennoch fest, dass für die Ablöse und eine (neue) Laube das nötige Geld fehlt, sprechen Sie einfach mit Ihrer Sparkasse über einen Kredit.

Nehmen Sie am besten alle Unterlagen zu Ihrem Traumgarten mit. Als Kenner der Gegebenheiten vor Ort haben die Berater bestimmt noch den ein oder anderen wertvollen Tipp.

 

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Der Beitrag Kleingarten pachten erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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