Mit Fördermitteln zur Wunschimmobilie

Mit Fördermitteln zur Wunschimmobilie

So hilft der Staat beim Kauf eines Eigenheims

Wohnriester, Baukindergeld oder Wohnungsbauprämie: Wer in Deutschland ein Eigenheim kaufen oder bauen will, muss die Kosten nicht allein tragen. Bund und Länder bieten eine Vielzahl an Fördermitteln an. Unsere Übersicht zeigt, welche Arten der staatlichen Förderung es gibt.

Viele Menschen träumen von den eigenen vier Wänden. Eine Immobilie kaufen oder selbst bauen ist in Deutschland allerdings teuer. Die Ernüchterung kommt oft, wenn der künftige Eigenheimbesitzer oder die -besitzerin das persönliche Budget abgleicht.

Wer sein Traum vom Eigenheim nicht begraben will, muss oft entweder Abstriche machen – oder sich rechtzeitig um Unterstützung kümmern. Bund und Länder stellen unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung. Die passende Unterstützung hängt dabei vor allem von der persönlichen Lebenssituation ab. Familien profitieren beispielweise von dem Baukindergeld, wohingegen die KfW-Bank besonders energieeffiziente Bauvorhaben fördert.

Für alle Maßnahmen gilt: Geld gibt es nur mit Antrag. Informieren Sie sich gründlich und frühzeitig, welche Förderung für Sie infrage kommt und beantragen Sie diese unbedingt vor Baubeginn. Der Überblick über die wichtigsten Förderprogramme rund um die eigenen vier Wände:

KfW-Förderung

Egal ob Sie ein Eigenheim neu bauen, kaufen oder sanieren wollen, die staatliche  KfW Bankengruppe (KfW) unterstützt Ihr Vorhaben. Zur Finanzierung der Immobilie erhalten Sie ein zinsgünstiges und langfristiges Darlehen – unabhängig von Einkommen und Familienstand. Die Vergabe der Mittel setzt voraus, dass der Antragsteller das Darlehen ordnungsgemäß zurückzahlen kann.

Außerdem vergibt die KfW mit Unterstützung aus dem Bundeshaushalt Fördermittel zur energieeffizienten Sanierung. Auch der altersgerechte Umbau einer Immobilie wird unterstützt. Nähere Information erhalten Sie bei Ihrer Sparkasse. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne dabei, die KfW-Förderung zu beantragen.

Förderprogramme der Bundesländer

Neben den bundesweiten Fördermitteln der KfW bietet jedes Bundesland auch eigene Förderungen für den Hauskauf oder Hausbau an. Diese sind von Region zu Region ganz unterschiedlich. Lassen Sie sich in Ihrer Sparkasse beraten, welche Arten der Förderung es für Ihren Wohnort gibt. Dort erfahren Sie auch, wie diese mit bundesweiten Förderprogrammen kombinierbar sind.

Wohn-Riester

Diese Art der staatlichen Förderung ermöglicht es Ihnen, Ihre Immobilie schneller abzuzahlen. Ziel ist es, dass Sie im Alter mietfrei wohnen. Wohn-Riester wird alternativ auch als Eigenheimrente bezeichnet, weil dies eine Art der Altersvorsorge ist.

Die Förderung setzt einige Bedingungen voraus: Sie müssen die Immobilie selbst nutzen. Das Darlehen muss bis zum Beginn der Rente beglichen sein. Und Sie müssen mindestens vier Prozent Ihres jährlichen Bruttogehalts zur Tilgung des Kredits aufwenden. Nur so erhalten Sie die volle Zulage. Diese liegt bei maximal 175 Euro pro Jahr.

Baukindergeld – läuft am 31. März 2021 aus

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien und Alleinerziehende, der nicht zurückgezahlt werden muss. Pro Kind erhalten Sie 1.200 Euro, wenn Sie ab dem 1. Januar 2018 eine Immobilie gebaut oder erworben haben. Das Baukindergeld wird über zehn Jahre ausgezahlt – für jedes Kind können Sie also insgesamt eine Förderung von 12.000 Euro bekommen. Allerdings darf Ihr Haushaltseinkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigen: 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.

Wohnungsbauprämie

Sie haben einen Bausparvertrag – zum Beispiel von der LBS? Dann nutzen Sie auch die Wohnungsbauprämie. Diese erhalten Sie, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und jährlich mindestens 50 Euro in den Bausparvertrag einzahlen. Außerdem darf ab 2021 bei ledigen Personen das zu versteuernde Einkommen eine Höhe von 35.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Die Prämie steht Ihnen zu, egal ob Sie ein Eigenheim bauen, kaufen oder modernisieren wollen.

Arbeitnehmersparzulage

Ihr Unternehmen zahlt Ihnen vermögenswirksame Leistungen? Auch diese können Sie in Ihr Eigenheim investieren. Zahlen Sie die Summe in einen LBS-Bausparvertrag ein. Damit haben Sie auch Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Diese beträgt neun Prozent Ihrer Sparleistung. Vorausgesetzt, das zu versteuernde Einkommen liegt unter 17.900 Euro pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.

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