Wenn der Nachbar nervt …

eingestellt von Carolin Berger am 11. Oktober 2022

Wenn der Nachbar nervt …

 

Schon Schiller wusste: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Häufigstes Ärgernis ist Lärm. Doch Lärm ist nicht gleich Lärm. Was es zu beachten gilt, um einen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden.

Lärm

Lärmbelästigung zeichnet sich in diversen Studien als die Nummer eins der Gründe für Nachbarschaftsstreit aus. Generell gilt es, zu bestimmten Zeiten eine Ruhezeit einzuhalten. Diese ist nicht einheitlich geregelt, meist aber sehr ähnlich. Bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfährt man die genauen Vorschriften für den jeweiligen Wohnort. Oft wird die Nachtruhe auf 22 Uhr bis 6 Uhr festgelegt und für Sonn- und Feiertage gilt eine ganztägige Ruhe. Zudem wird oft eine Mittagsruhe geregelt, die in einem Zeitraum zwischen 13 bis 15 Uhr gelten kann.

Innerhalb dieser Ruhezeiten sollte nichts getan werden, was die Zimmerlautstärke von etwa 40 Dezibel bei Tag und 30 Dezibel bei Nacht überschreitet. 40 Dezibel kann man sich in etwa als eine normale eher leise Gesprächs- oder Fernseherlautstärke vorstellen und 30 Dezibel als Flüstern.

Besonderheit: Lärm durch schreiende Kinder oder bellende Hunde ist von den Nachbarn generell hinzunehmen. Dennoch muss Gerichtsentscheidungen nach nicht alles akzeptiert werden. Wenn die Eltern ihre Kinder bis spät abends lautstark toben lassen, können die Nachbarn von den Eltern ein Machtwort verlangen. Auch Hundebesitzer müssen versuchen, ihre Hunde so zu halten, dass der Lärm in einem sozialadäquaten Rahmen bleibt.

Störende Gerüche

Geruchsbelästigungen führen ebenfalls häufig zu Streit unter Nachbarn. Essensgerüche, die durch das Kochen entstehen, müssen aber grundsätzlich hingenommen werden. Es kann den Nachbarn beispielsweise nicht das Verwenden von bestimmten Gewürzen untersagt werden.

Raucher müssen versuchen, ihre Nachbarn nicht zu stören. Denn wenn durch das Rauchen eine unzumutbare Geruchsbelästigung entsteht und ihre Nachbarn uneinsichtig sind, sollten Sie Ihren Vermieter einschalten, damit dieser für Abhilfe sorgt.

Grillen

Auch wenn der Sommer sich dem Ende zuneigt – es gibt inzwischen auch beliebte Wintergriller. Meist regelt die Hausordnung, was beim Thema Grillen erlaubt ist. In der Rechtsprechung gibt es bezüglich der Belästigung durch Grillen verschiedene Ansichten. Doch auch hier gilt nach dem Immissionsschutzgesetz, dass Nachbarn übermäßigen Geruch und Rauch nicht dauerhaft dulden müssen. Die Emissionen müssen üblich und sozial angemessen sein. Ein Elektrogrill verursacht weniger starke Gerüche und Rauchentwicklung.

Bäume, Hecken, Sträucher

Überhängende Bäume, wuchernde Hecken und die Grundstücksbegrenzung sind immer wieder ein Streitthema zwischen Nachbarn. Allgemeine Regelungen für die Bepflanzung von Grundstücken gibt es nicht. Dafür hat jedes Bundesland ein eigenes Nachbarschaftsrecht. Darin werden zwei grundsätzliche Dinge geregelt:

  • der Abstand der Grenzbepflanzung des Nachbarn zum nächsten Grundstück
  • die Höhe der Hecke/Grenzpflanzen

Generell muss die Pflanze kleiner sein, je näher sie an der Grundstücksgrenze ist. Auch Äste oder Wurzeln sollten nicht über die Grenze hinausragen.

 

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