Warum kinderlose Paare ein Testament aufsetzen sollten

eingestellt von Anita Bueß am 26. Oktober 2018

Warum kinderlose Paare ein Testament aufsetzen sollten

 

Hat ein Paar keine Kinder, sollte es auf jeden Fall die Erbfolge mit einem Testament regeln. Sonst können die Konsequenzen schwerwiegend sein.

Paare, die keine Kinder haben, denken oft, sie müssten sich nicht um die Erbfolge kümmern. Das Gegenteil ist aber der Fall. Denn stirbt einer der beiden Partner, erbt nicht automatisch der andere alles. Vielmehr kommen dann die Erben zweiter und dritter Ordnung ins Spiel. Das sind zunächst die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Und falls es die nicht gibt, sind es Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Großeltern erben, ist zwar aufgrund des Altersunterschieds häufig gering, aber die anderen Konstellationen sind durchaus möglich. Zum Beispiel dann, wenn die Eltern noch sehr jung waren, als ihr Nachwuchs geboren wurde, und der Sohn oder die Tochter beispielsweise früh bei einem Autounfall stirbt.

Was passiert in diesem Fall?

Stirbt ein Partner, bekommt der Überlebende der Viertel des Erbes – wenn das Paar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat. Ein Viertel geht in diesem Fall an die anderen Verwandten. Lebte das Paar in einem anderen Güterstand, ist der Anteil übrigens geringer. Im Zweifelsfall kann das bedeuten, dass der hinterbliebene Partner die einst gemeinsame Immobilie verkaufen muss, um die Eltern oder andere Angehörige des verstorbenen Partners auszuzahlen.

Natürlich können die Angehörigen auf ihren Erbteil verzichten. Allerdings gibt es Situationen, in denen das gar nicht in ihrer Befugnis liegt. Beispiel: Es lebt nur noch ein Elternteil. Dieser ist dement und wohnt im Heim. Falls das verstorbene Kind der gesetzliche Betreuer war, bekommt der Elternteil jetzt möglicherweise einen Betreuer vom Amt zugeteilt. Der wiederum muss den Erbanspruch geltend machen, denn mit diesem Geld können eventuell die Unterbringungskosten bezahlt werden.

Absicherung mit Testament

Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollten kinderlose Paare mit einem Testament vorsorgen. Das kann jeder einzeln aufsetzen. Im Testament muss dann klar ersichtlich sein, dass der Partner Alleinerbe sein soll. Das Paar kann auch ein gemeinsames Testament verfassen, in dem es sich gegenseitig als Alleinerben einsetzt. Oder es kann einen Erbvertrag aufsetzen. Im Falle eines solchen Testaments können andere berechtigte Erben dann nur ihren Pflichtteil geltend machen.

Egal wofür Sie sich entscheiden: Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, denn das Thema ist komplex. Mehr Informationen gibt es in einer Broschüre des Bundesjustizministeriums, dort unter Publikationen suchen.

Mehr zur Generationenberatung

 

Vorsorge ist keine Frage des Alters.

Unsere Generationenberater stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

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Kommentare


MinniMaus2021 schreibt am 21.07.2021 um 16:32 Uhr:

Liebe Frau Sahi,

vielen herzlichen Dank für diesen informativen und hilfreichen Artikel zu den Themen Erbrecht und Testament-Absicherung.
Da finden sich viele praktische Tipps, die gerne zeitnah beherzigt werden.

Klasse Artikel sowie Blog!
Danke!!


Antwort von Carolin Berger am 22.07.2021 um 07:55 Uhr:

Vielen lieben Dank, das freut uns sehr, dass Sie unsere Beiträge interessant und hilfreich finden 🙂


Lisa Schmidt schreibt am 31.10.2021 um 08:57 Uhr:

Mein Mann und ich haben uns letztens darüber Gedanken gemacht, ob wir ein Testament aufsetzten sollen, da wir keine Kinder haben. Wir dachten auch, dass im Todesfall der hinterbleibende Partner einfach alles erbt. Gut zu wissen, dass er nur ein Viertel des Erbes bekommt. Wir werden besser beim Notar ein Testament aufsetzten.


Antwort von Anita Sahi am 01.11.2021 um 08:06 Uhr:

Liebe Frau Schmidt,
schön, wenn Ihnen der Artikel gefallen hat.
Holen Sie sich auch gerne beim Thema Nachfolge Unterstützung von unserer Generationenberatung. So können Sie sicher sein, dass Sie für den „Fall der Fälle“ alles wirklich Wichtige selbstbestimmt geregelt haben.
Mehr unter: http://www.ksk-limburg.de/generationenberatung.
Liebe Grüße
Ihr Social Media Team der Kreissparkasse Limburg


Verena schreibt am 15.05.2022 um 14:24 Uhr:

Herzlichen Dank für die nähere Erklärung der Vorteile eines Testaments für kinderlose Paare! Auch als alleinstehender Single kann es durchaus sinnvoll sein, sich um ein Testament zu kümmern. Oft entspricht die gesetzliche Erbfolge nämlich nicht dem, was man sich eigentlich für sein bleibendes Vermögen nach dem Tod wünscht. Was die gesetzliche Erbfolge im eigenen spezifischen Fall bedeuten würde, kann man sich näher von einem Anwalt für Erbrecht erklären lassen.


Antwort von Carolin Berger am 16.05.2022 um 08:23 Uhr:

Das freut uns, dass wir Ihnen noch ein paar Tipps zu dem Thema geben konnten. Liebe Grüße, Ihre Kreissparkasse Limburg