Kfz-Versicherung wechseln

eingestellt von Carolin Berger am 29. September 2020

Kfz-Versicherung wechseln

Wie Sie Ihr Auto richtig und möglichst günstig versichern: 5 Fragen und Antworten

Mit dem Wechsel zu einem anderen Anbieter lässt sich bei der Kfz-Versicherung unter Umständen viel Geld sparen. Wir beantworten die 5 wichtigsten Fragen zum Kfz-Versicherungswechsel. 

 

1. Welche Kfz-Versicherung habe ich?

In Deutschland gilt bei Kraftfahrzeugen die Versicherungspflicht: Wenn Sie mit Ihrem Auto, Lkw, Motorrad, E-Scooter oder Roller fahren, müssen Sie mindestens haftpflichtversichert sein. Diese drei Versicherungsarten gibt es:

Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie der Name sagt, eine Pflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise bei einem Unfall, zufügen. Das umfasst Sachschäden wie Reparaturkosten an einem fremden Auto. Aber auch Personenschäden sind abgedeckt, zum Beispiel die Übernahme von Heilkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder eine Invaliditätsrente.

Die Haftpflicht beinhaltet oft auch die sogenannte Mallorca-Police. Damit sind Sie bei Unfällen im Ausland mit einem Mietwagen versichert, wenn der Schaden die Deckungssumme im Mietvertrag übersteigt.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden an Ihrem Fahrzeug, für die Sie nichts können. Sie kommt zum Beispiel bei Schäden durch Hagel und Sturm, Brand, Zusammenstoß mit Haarwild, Tierbiss, Glasbruch oder Diebstahl auf. Anders als die Haftpflichtversicherung ist sie nicht Pflicht, sondern kann zusätzlich abgeschlossen werden.

Vollkaskoversicherung

Die Leistungen der Vollkaskoversicherung gehen über die der Teilkasko hinaus. Sie übernimmt Kosten für die Reparatur von Schäden an Ihrem Fahrzeug, wenn Sie selbst schuld an einem Unfall tragen. Ebenso greift die Versicherung, wenn Ihr Auto durch Vandalismus beschädigt wurde. Wie die Teilkasko ist sie freiwillig.

Ihre Autoversicherung hat weitere wichtige Merkmale. Je nach Versicherer unterscheiden sich möglicherweise die Deckungssummen, die maximal bei einem Schaden übernommen werden. Weitere wichtige Unterschiede beim Versicherungsumfang sind der Schutz im Ausland, die Neuwertentschädigung, eine Werkstattbindung oder Rabattschutz.

Am besten schauen Sie in Ihren Vertrag oder fragen Ihren Ansprechpartner bei Ihrer Versicherung oder Sparkasse.

Tipp: Vergleichen Sie nicht nur Preise, sondern auch Leistungen!

 

2. Wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?

Sie können Ihre Kfz-Versicherung zum Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen – das ist meist identisch mit dem Kalenderjahr. Es besteht eine einmonatige Kündigungsfrist. Stichtag für die Kündigung des alten Versicherungsvertrags ist dann der 30. November.

Ihre alte Versicherung wirkt weiter bis zum Vertragsablauf, zum Beispiel 31. Dezember. Am Folgetag, also dem 1. Januar, greift dann die neue.

Sonderkündigung

Sie können unter bestimmten Umständen auch unabhängig vom Stichtag 30. November Ihre Versicherung mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist wechseln. Diese Gründe sind:

Im Schadenfall

Nach einem Unfall oder anderen Schadenfall – egal, ob die Versicherung den Schaden übernimmt oder nicht – haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb von vier Wochen nachdem der Schaden reguliert, also bezahlt, wurde, können Sie die Versicherung wechseln. Übrigens gilt das auch andersherum: Der Versicherer hat vier Wochen Zeit, Ihnen zu kündigen.

Tipp: Wenn Sie vermeiden wollen, dass Sie in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, kann es unter Umständen sinnvoll sein, kleine Schäden auf eigene Rechnung reparieren zu lassen. Am besten, Sie lassen sich von der Werkstatt einen Kostenvoranschlag geben. Dann kann Ihr Versicherungsfachmann durchrechnen, wie Sie besser fahren.

Steigende Prämien

Sie können Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen, wenn Ihre Beiträge erhöht werden, Sie aber nicht mehr Leistungen bekommen.

Diese Regelung greift aber nicht, wenn Sie etwas ändern. Beispiel: Sie ziehen um, und dadurch kommen Sie in eine teurere Regionalklasse. Sie wechseln den Arbeitsplatz und müssen daher mehr mit dem Auto fahren. Oder mehr Fahrer nutzen Ihr Auto, weil zum Beispiel ihre Kinder den Führerschein gemacht haben.

Sie haben nach dem Erhalt des Erhöhungsbescheids vier Wochen Zeit, um zu kündigen.

Neues Auto

Wenn Sie sich ein neues Auto zulegen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen.

Tipp: Ihre Versicherungsexperten in den Sparkassen bieten Ihren eine umfassende Beratung vor Ort.

 

3. Wie kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?

Sofern keine Gründe für eine Sonderkündigung vorliegen, muss dem Versicherer Ihre schriftliche Kündigung spätestens am Stichtag 30. November vorliegen

Neben Ihrer Anschrift und dem Datum sollte das Schreiben folgende Daten enthalten:

  • Versicherungsscheinnummer
  • Kennzeichen Ihres Fahrzeugs
  • Kündigungsgrund („Fristgerechte Kündigung“ oder „Sonderkündigung wegen“) und Aufforderung zur Kündigungsbestätigung

Wenn Sie den Stichtag verpassen, verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.

Bevor Sie allerdings Ihre alte Versicherung kündigen, sollten Sie eine neue unterschrieben haben. Deshalb sollten Sie sich erst informieren und Angebote einholen – und erst dann kündigen. In vielen Fällen unterstützt Sie der neue Versicherer bei der Kündigung.

 

4. Warum sollte ich über einen Wechsel nachdenken?

Die besten Gründe: Sie wollen Geld sparen oder sind mit Ihrem bisherigen Schutz oder dem Service nicht zufrieden.

Wenn Sie über eine neue Autoversicherung nachdenken, sollten Sie sich über die Tarife der Versicherer informieren. Womöglich gibt es günstigere Tarife als Ihren. Aber Vorsicht: Achten Sie immer darauf, welche Leistungen Sie für den Preis bekommen. Manches Angebot hört sich vielleicht zunächst gut an. Aber gut möglich, dass Sie dann bei den Versicherungsleistungen oder beim Service Einschränkungen hinnehmen müssen.

Achten Sie bei den Leistungen besonders auf die Deckungssummen (mindestens 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögenschäden). Auch sollte die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit greifen (wenn Sie zum Beispiel bei Rot über eine Ampel fahren). Ausgeschlossen ist die Versicherungshaftung allerdings, wenn Sie unter Drogen- oder Alkoholeinfluss fahren.

Besonders bei absoluten Billigtarifen sollten Sie immer vorsichtig sein und das Angebot kritisch prüfen.

Tipp: Sie können auch ohne Kündigung Geld sparen:

  • Der Fahrerkreis Ihres Autos wird kleiner, weil Ihr Partner oder Ihre Partnerin ein eigenes Auto fährt oder Kinder, die Ihr Auto mitgenutzt hatten, ausziehen. In diesem Fall können Sie nur sich als Fahrer angeben und so möglicherweise Geld sparen.
  • Wenn Sie den Job wechseln und deutlich weniger Kilometer pendeln, kann sich das positiv auf Ihren Tarif auswirken.
  • Sie haben sich einen Carport zugelegt oder eine Garage gemietet: Bei den meisten Versicherern gibt es dafür einen Rabatt.

Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsexperten. Unter bestimmten Umständen, wenn zum Beispiel Ihr Kind einen Führerschein erwirbt und auch mit dem Kfz fährt, lässt sich der Vertrag auch unterjährig anpassen.

 

5. Welchen Versicherungsschutz brauche ich?

Welche Autoversicherung für Sie die richtige ist, müssen Sie individuell entscheiden. Die Versicherer haben verschiedene Pakete und Zusatzleistungen, die sich für Sie lohnen können.

Eine wichtige Frage vorab, die Sie vor den Details klären sollten: Welcher Versicherungsschutz passt zu mir? Die Vollkaskoversicherung ist die teuerste, bietet aber auch den umfassendsten Schutz. Gerade bei Neuwagen ist das absolut sinnvoll.

Aber vielleicht ist Ihr Auto mittlerweile in die Jahre gekommen. Brauchen Sie dann noch Voll- oder Teilkasko? Oder reicht Haftplicht nicht aus?

Tipp: Einige Versicherer bieten für Teilkasko und Vollkasko eine Werkstattbindung an. Sie verpflichten sich damit, Schäden bei von der Versicherung ausgewählten Partnerwerkstätten beheben zu lassen. Dafür zahlen Sie geringere Prämien.

 

Sie haben Fragen zu Ihrer Kfz-Versicherung? Wünschen sich ein Angebot nach Ihren individuellen Bedürfnissen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Wenden Sie sich gerne an Ihren pesönlichen Kundenberater oder an Herrn Horz von der SparkassenVersicherung.

Dominique Horz
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
Geschäftsstelle Limburg
06431 / 20272412

 

Der Beitrag Kfz-Versicherung wechseln erschien zuerst auf Sparkasse.de.

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