Sanierung: Mit Förderung mehr Effizienz und Komfort gewinnen

eingestellt von Anke Stein am 25. Januar 2024

Sanierung: Mit Förderung mehr Effizienz und Komfort gewinnen

Zugige Fenster, kalte Böden oder eine stotternde Heizung? Wer einen Altbau besitzt, denkt sicher ab und zu über die ein oder andere Sanierungsmaßnahme nach. Wird für die Sanierung eine Förderung genutzt, sinken die Ausgaben deutlich. Sie steigern so den Wert Ihrer Immobilie, sorgen für mehr Komfort und senken Ihre Heizkosten. Lesen Sie hier, welche Angebote zur Förderung der Altbausanierung seit Januar 2024 bereitstehen.

Sanierungsfahrplan vom Energieberater

Welche Maßnahmen bieten den größten Mehrwert? Wie viel Geld ist nötig und was lässt sich einsparen? Antworten auf diese Fragen gibt der Sanierungsfahrplan, der von einem Energie-Effizienz-Experten erstellt wird. Das Dokument ordnet individuell empfohlene Maßnahmen verschiedenen Paketen zu und zeigt, in welcher Reihenfolge Sie beim Sanieren vorgehen sollten. Ob oder wann Sie die Pakete umsetzen, bleibt Ihnen dabei selbst überlassen. Das Beste daran: Bis zu 80 Prozent der Kosten für den Sanierungsfahrplan übernimmt das BAFA. Um die Antragstellung kümmert sich auf Wunsch Ihr Energieberater. Außerdem überweist das BAFA dem Experten die Förderung direkt, wenn Sie eine entsprechende Zahlungsermächtigung ausstellen. Sie müssen sich dadurch um nichts kümmern und bekommen eine um den Förderbetrag reduzierte Rechnung.

BEG: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude 

Möchten Sie die Kosten der energetischen Sanierung mit einer Förderung senken, ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz BEG) zu empfehlen. Diese gibt es in Form von Zuschüssen mit optionalen Ergänzungskrediten für viele Maßnahmen am und im Gebäude. Wie hoch die Zuschüsse ausfallen, hängt dabei vom geplanten Vorhaben ab.

Geht es um eine Förderung für die Sanierung von außen, um Dämmung oder die Heizungsoptimierung oder den Einbau von Smart-Home-Technik, erhalten Sie Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent der anfallenden Kosten. Pro Wohneinheit und Kalenderjahr stehen letztere dabei in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung. Setzen Sie Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan um, steigt die Zuschussrate um 5 Prozent auf insgesamt 20 Prozent an. Außerdem lassen sich dann auch 60.000 Euro pro Wohneinheit an Kosten berücksichtigen.

Höhere Zuschussrate zur Förderung der Heizung

Geht es um einen Heizungstausch, fallen die Zuschussraten von vornherein höher aus. Denn dann bekommen Sie eine 30-prozentige Förderung für Heizungen auf Basis regenerativer Energien. Neben Wärmepumpen und Solarthermieanlagen gehören dazu auch Brennstoffzellenheizungen, Biomasseheizungen sowie Gebäude- und Wärmenetze. Nutzen Sie dazu einen der folgenden Boni, steigt der Förderbetrag auf über 70 Prozent an:

  • 5 Prozent Wärmepumpen-Bonus (Sole- oder Erdwärmepumpe oder Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel)
  • 2.500 Euro Emissionsminderungs-Bonus (Biomasseheizung mit maximal 2,5 mg/m³ Staubemission)
  • 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus (Austausch einer Gas-, Heizöl-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung; Gaszentral- und Biomasseheizungen müssen mind. 20 Jahre alt sein; neue Biomasseheizungen sind mit Solaranlage oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung zu kombinieren)
  • 30 Prozent Einkommensbonus (Haushaltsjahreseinkommen max. 40.000 Euro; relevant sind Jahre zwei und drei vor der Sanierung)

Wer alle Boni kombiniert, bekomme eine Förderung für die Sanierung in Höhe von 70 Prozent plus 2.500 Euro bei Einbau einer emissionsarmen Biomasseheizung. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass der Geschwindigkeits- und der Einkommens-Bonus nur selbst nutzenden Eigentümern zur Verfügung steht. Wer eine Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus selbst nutzt, kann die Boni zumindest anteilig in Anspruch nehmen.

Welche Kosten anrechenbar sind, hängt hier von der Größe des Gebäudes ab. So gibt es einmalig 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für jede weitere kommen 15.000 Euro (zweite bis sechste Wohneinheit) bzw. 8.000 Euro (ab der siebten Wohneinheit) hinzu. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die förderbaren Kosten für die neue Heizung die förderbaren Kosten für Maßnahmen am Gebäude ergänzen.

Ergänzungskredit schließt Finanzierungslücken

Neben der Zuschussförderung der BEG-EM für Arbeiten am Haus und an der Heizung gibt es einen Ergänzungskredit. Dieser wird in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit ausgezahlt, wenn ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht. Die Zinsen sind in der Regel niedriger als bei vergleichbaren Angeboten am Markt. Das gilt vor allem für Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro im Jahr, für die es bei der selbstgenutzten Wohneinheit eine zusätzliche Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 Prozent gibt.

Förderung für die Sanierung rechtzeitig beantragen

Wer die BEG-EM-Förderung für die eigene Sanierung in Anspruch nehmen möchte, muss die Mittel rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn beantragen. Neben einem an die Förderzusage gebundenen Liefer- oder Leistungsvertrag (auflösende oder aufschiebende Bedingung) benötigen Sie dazu auch einen Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Zuwendungsbescheid) sowie eine Bestätigung Ihres Energieberaters oder Fachhandwerkers.

Liegen alle Dokumente vor, können Sie die Förderung für Maßnahmen am Gebäude (Dämmung, Fenster- und Türentausch, Heizungsoptimierung etc.) über das Portal der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Eine Förderung für die Sanierung der Heizung beantragen Sie über das Portal „Meine KfW“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Ergänzungskredite bekommen Sie nach dem Erhalt eines Zuwendungsbescheides zur Zuschussförderung von einem Finanzierungspartner aus Ihrer Region.

Wichtig zu wissen: Bei der KfW ist die Antragstellung voraussichtlich erst ab 27. Februar 2024 möglich. Aus diesem Grund dürfen alle, die bis zum 31. August 2024 mit einer Maßnahme beginnen, die Fördermittel bis zum 30. November 2024 nachträglich beantragen.

KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus

Geht es um eine ganzheitliche energetische Sanierung, steht Ihnen eine Förderung der KfW zur Verfügung. Diese ist ebenfalls Teil der BEG, jedoch auf das Erreichen einer Effizienzhausstufe ausgerichtet. Diese zeigt, wie sparsam Ihr Gebäude im Vergleich zu einem Neubau ist. Verfügbar sind günstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von fünf bis 45 Prozent. Dabei gilt: Je besser Ihr Gebäude nach der Sanierung abschneidet, umso mehr Förderung bekommen Sie. Voraussetzung ist auch hier die Beantragung vor dem Beginn der Maßnahme. Haben Sie eine Bestätigung von einem Energieberater vorliegen, unterstützen wir Sie gerne dabei.

Benötigen Sie eine Finanzierung für kleinere Vorhaben? Dann haben wir mit dem Modernisierungskredit ein interessantes Angebot für Sie.

Steuerbonus für Ihre Sanierung

Eine Alternative zur Förderung der energetischen Sanierung ist der Steuerbonus des Finanzamtes. Mit diesem können Sie bis zu 20 Prozent Ihrer Sanierungskosten verteilt über drei Jahre steuerlich geltend machen. Dazu müssen Sie ein mindestens zehn Jahre altes Haus selbst nutzen und technische Anforderungen an die durchgeführten Maßnahmen erfüllen. Sie können das Angebot parallel zur BEG-Förderung für Ihre Sanierung nutzen, dürfen beide Programme allerdings nicht für ein und dieselbe Maßnahme in Anspruch nehmen. Möglich ist es also beispielsweise, für die energetische Sanierung der Dachflächen eine BAFA-Förderung und für die Fassadendämmung den Steuerbonus zu verwenden. Die Antragstellung erfolgt nachträglich über die Steuererklärung – einen Energieberater benötigen Sie für den Steuerbonus nicht zwingend.

Fördermittel für die Photovoltaik

Möchten Sie sich von schwankenden Strompreisen unabhängig machen, können Sie eine Photovoltaikanlage installieren. Die Technik wandelt kostenfreie Solarenergie in Strom um, den Sie selbst verbrauchen oder in das öffentliche Netz einspeisen. Ob Neubau oder Altbausanierung: Eine Förderung für die Photovoltaik bekommen Sie von verschiedenen Stellen. So zum Beispiel von der KfW, die mit dem Programm 270 günstige Kredite vergibt. Häufig können die Darlehen mit regionalen Förderangeboten kombiniert werden. Diese gibt es als Zuschuss von einigen Gemeinden oder Bundesländern, wenn Sie eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher kombinieren. Unsere Immobilienspezialisten unterstützen Sie dabei gerne.

Unterstützung für Barrierefreiheit und Einbruchschutz

Geht es bei der Altbausanierung um eine Förderung, steht die Energieeffizienz meist im Fokus. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie aber auch für den Abbau von Barrieren. Erhältlich ist eine KfW-Förderung der Sanierung in Form von Zuschüssen oder günstigen Darlehen. Zuschüsse (KfW-Programm 455-B) beantragen Sie vor dem Beginn der Sanierung über das KfW-Zuschussportal. Bei der Beantragung von Förderdarlehen (KfW-Programm 159), die auch für Maßnahmen zum besseren Einbruchschutz genutzt werden können, stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung.

Wichtig zu wissen: Nachdem die bereitgestellten Fördermittel im vergangenen Jahr ausgeschöpft waren, ist die Antragstellung bisher nicht wieder möglich. Wir gehen davon aus, dass der Staat die Fördertöpfe Anfang 2024 wieder auffüllt. Um davon zu profitieren, dürfen Sie vor der Antragstellung allerdings nicht mit der Maßnahme beginnen.

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Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit dem Ratgeberportal energie-fachberater.de entstanden.

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