KfW Förderprogramme wieder verfügbar!

KfW Förderprogramme wieder verfügbar!

 

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) hat eine Übersicht zu den Neuerungen bei den KfW-Förderprogrammen zusammengestellt:

Die gute Nachricht lautet:

Die KfW hat die zwischenzeitlich gestoppten Förderprogramme für klimafreundlichen Neubau, Investitionszuschuss Barrierereduzierung und Förderung genossenschaftlichen Wohnens wieder verfügbar gemacht.

Nach der jüngsten Erfahrung stellt sich für viele Bauwillige aber die wichtige Frage: Gibt es sie noch, wenn ich mit meinem Projekt so weit bin? Förderung funktioniert ja am besten, wenn sie sicher vorhanden ist.


Zu den aktuellen Programmen der KfW hier das Wichtigste in Kurzform:

1. Sozialer Wohnungsbau: 

Die Förderung des Bundes an die Länder wurde nochmals aufgestockt auf mehr als 18 Milliarden Euro bis 2027. Die Förderung richtet sich an Wohnungsbaugesellschaften. Der Fokus auf Miethaushalte im niedrigen Einkommensbereich ist inzwischen teils auf mittlere Einkommen (z.B. in Berlin) erweitert worden. Passend dazu haben auch einige Bundesländer wie beispielsweise Sachsen (für Dresden und Leipzig), das Saarland oder Berlin ihre Förderungen erhöht.

2. Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: 

Dieses neue, vorerst eine Milliarde Euro schwere Programm soll kurzfristig ab 2024 Erleichterungen bringen. Die genauen Eckpunkte stehen noch nicht fest.

3. Wohneigentumsförderung für Familien:

Das Programm sieht einige Verbesserungen in der Förderung vor. So wurde die Einkommensgrenze für Haushalte mit einem Kind von 60.000 auf 90.000 Euro angehoben (plus 10.000 Euro pro weiteres Kind). Der Kredithöchstbetrag wurde um 30.000 auf 270.000 Euro angehoben und die maximale Zinsbindungsfrist von zehn auf 20 Jahre verlängert.

4. Klimafreundlicher Neubau: 

In 2024 sind 762 Millionen Euro vorgesehen. Es gelten die strengeren Effizienzhaus-Anforderungen der Stufe EH 40 und ein Verbot fossiler Heizsysteme.

5. Jung kauft Alt: 

Dieses Programm kommt neu auf Bundesebene, ist aber auf regionaler Ebene bereits länger bekannt. Wegen seines regionalen Erfolgs wird es auf Bundesebene übernommen. Es soll dem Leerstand in Innenstädten entgegenwirken und den Erwerb älterer Immobilien fördern.

6. Gewerbe zu Wohnen:

Das Programm ist für Herbst 2024 angekündigt und soll die Umwidmung leerstehender Büro- oder Gewerbeimmobilien in Wohnraum ermöglichen. Das Volumen beträgt 120 Millionen Euro.


Gut ist: Die Programme sind wieder da, es gibt sogar ein paar neue, und die Zugangsvoraussetzungen sind flexibler.

Riskant ist: Der Fördertopf für klimafreundlichen Neubau gilt für gewerbliche und private Interessenten, könnte also wieder schnell ausgeschöpft sein.

Und ein Webfehler ist auch noch drin: „Klimafreundlich“ ist gemäß KfW-Programm nur der EH-40-Standard. Dabei ist dieser hohe Standard laut Bundesbauministerium nicht mehr verbindlich für Neubauprojekte. Ausreichend wäre auch ein Neubau nach EH 55, der im Schnitt 15 bis 25 Prozent günstiger ist. Da klimafreundlicher Neubau „im Niedrigpreissegment“ gefördert werden soll, wäre es schlau, auf die bezahlbarere Variante zu setzen und Neubaustandards nicht weiter zu verschärfen!

Weitere Informationen zu den KfW-Programmen erhalten Sie hier:

< Zur Übersicht >

 

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