Ärger beim Testament vermeiden
Was sich viele Menschen zu Lebzeiten nicht vorstellen können, ist in der Praxis leider traurige Realität: der Streit ums Erbe. Vermeiden lässt sich das, wenn der potenzielle Erblasser ein rechtssicheres Testament verfasst hat, das im Todesfall auch zweifelsfrei gefunden wird. Denn die gesetzliche Erbfolge ist nicht immer das, was wirklich gewünscht ist.
Nur zwei von fünf Deutschen machen ein Testament. Und auch von diesen verfasst die Hälfte dieses Dokument erst nach dem 60. Geburtstag. Gerade wenn man Einfluss darauf nehmen will, wer was nach dem Tode erhalten soll, lohnt es sich ein Testament aufzusetzen. Allerdings: Die gesetzliche Erbfolge lässt sich auch mit einem Testament nicht ausschließen. Nahe Angehörige wie eigene Kinder haben zumindest auf den Pflichtteil immer Anspruch.
Nicht selten kommt es aber vor, dass ein Testament aufgrund von Formfehlern für ungültig erklärt wird. So achten viele nicht darauf, dass ein Testament vollständig eigenhändig geschrieben und unterzeichnet werden muss – wenn man diese Aufgabe nicht einem Notar überträgt. Wird es dagegen in den Computer oder auf einer Schreibmaschine getippt, ist es ungültig, auch wenn es am Ende per Hand signiert wird. Hat ein Testament mehrere Seiten, muss jedes neue Blatt einzeln nummeriert, mit dem aktuellen Datum versehen und mit dem vollen Namen unterschrieben werden.
Testament regelmäßig überprüfen
Wichtig bei der Nachlassplanung ist es zudem, sein Testament in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Aber Vorsicht: Wer es neu schreibt, sollte die vorherige Version vernichten, auch wenn immer nur die letzte Fassung Gültigkeit hat. Nachträgliche Ergänzungen müssen mit dem aktuellen Datum versehen werden. Auch hier ist eine Signatur Pflicht.
Zudem sollte man darauf achten, dass der Letzte Wille im Todesfall zuverlässig gefunden wird. Ideal ist dafür das Zentrale Testamentsregister. Wer sein eigenhändig erstelltes Testament dort registrieren lassen möchte, kann das beim lokalen Amtsgericht beantragen. Das kostet einmalig 75 Euro. Hinzu kommt die Registrierungsgebühr beim Zentralen Testamentsregister von maximal 18 Euro.
Der Notar kümmert sich um alles
Eine Alternative ist der Gang zum Notar. Beurkundet er den Letzten Willen, spricht man von einem öffentlichen oder notariellen Testament. Für Minderjährige ist dieser Weg vorgeschrieben. Volljährige hingegen können frei entscheiden, ob sie die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen. Damit ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Der Notar gibt den Letzen Willen automatisch beim Amtsgericht in Verwahrung und trägt es ins Zentrale Testamentsregister ein. Das kostet natürlich. Die Gebühren sind gesetzlich vorgeschrieben und abhängig vom Gesamtvermögen des Testierenden.
Wer sein Testament und weitere wichtige Dokumente oder Passwörter verwalten möchte, kann dafür auch S-Trust nutzen. Mit der App der Sparkasse lassen sich Dateien sicher speichern, schnell wiederfinden und mit Vertrauenspersonen teilen. Mit einem Verweis zum Aufbewahrungsort der Originale kann das Angehörigen die Arbeit im Ernstfall erleichtern.
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Der Beitrag Ärger beim Testament vermeiden erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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Kommentare
Lisa Schmidt schreibt am 12.10.2021 um 20:54 Uhr:
Antwort von Anita Sahi am 13.10.2021 um 08:21 Uhr:
Liebe Frau Schmidt,
in der Tat ist das so. Holen Sie sich gerne Unterstützung von unserer Generationenberatung. So können Sie sicher sein, dass Sie für den „Fall der Fälle“ alles wirklich Wichtige selbstbestimmt geregelt haben.
Mehr unter: http://www.ksk-limburg.de/generationenberatung.
Liebe Grüße
Ihr Social Media Team der Kreissparkasse Limburg
Verena schreibt am 28.05.2022 um 14:39 Uhr:
Es ist erstaunlich, dass nur zwei von fünf Deutschen sich dafür entscheidet, ein Testament zu verfassen. Dabei kann die gesetzliche Erbfolge oftmals etwas vorsehen, was man sich für sein hinterbleibendes Vermögen nach dem eigenen Tod eigentlich überhaupt nicht wünschen würde. Vielleicht ist es ratsam, sich von einem Notar zunächst darüber informieren zu lassen, was die gesetzliche Erbfolge im eigenen individuellen Fall konkret bedeuten würde, um dann zu entscheiden, ob ein Testament nicht doch sinnvoll wäre.
Beim Tod meiner Großeltern habe ich gemerkt, wie viel Probleme es beim Testament geben kann. Meine Eltern möchten deshalb alles richtig machen und mich und meine Geschwister erleichtern. Gut zu wissen, dass man das Testament eigenhändig unterzeichnen muss, damit es nicht nicht unwirksam ist.