Was tun, wenn das Auto gestohlen wurde?

eingestellt von Carolin Berger am 7. Juli 2021

Was tun, wenn das Auto gestohlen wurde?

 

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihr Auto an der Straße geparkt. Doch als Sie zurückkommen, ist es nicht mehr da. Möglicherweise zweifeln Sie zunächst an sich selbst: Wurde der Wagen eventuell abgeschleppt? Oder ist er tatsächlich gestohlen worden? Dann müssen Sie schnell handeln.

Zwar sinkt laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Zahl der gestohlenen kaskoversicherten Autos seit 2015 ständig, doch Diebstähle gibt es noch mehr als genug: 23.646 entwendete Autos meldet die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes für 2020. Am sichersten ist Ihr Auto übrigens laut GDV beispielsweise in Bayern, im Saarland, in Thüringen oder in Baden-Württemberg. In Berlin dagegen wurden mit 3130 gestohlenen kaskoversicherten Wagen 2019 die meisten Fahrzeuge in der Republik gestohlen. Hamburg und Brandenburg liegen ebenfalls weit vorn in der Statistik.

Polizei und Versicherung informieren

Ist Ihr Auto weg, sollten Sie klären, ob es möglicherweise abgeschleppt wurde. Vielleicht stand es im Halteverbot oder vor einer Ausfahrt? Falls das nicht der Fall ist, sollten Sie bei der Polizei Anzeige erstatten. Danach müssen Sie Ihre Versicherung kontaktieren. Sie benötigt in der Regel eine Kopie der Anzeige. Zusätzlich müssen Sie die Fahrzeugschlüssel und -papiere sowie die Schadensmeldung schicken. Denken Sie daran, den Wagen beim Straßenverkehrsamt abzumelden – sonst zahlen Sie weiterhin Kfz-Steuer.

Wurde Ihr Wagen gestohlen, übernimmt die Versicherung den daraus entstandenen Schaden. Das gilt zumindest dann, wenn Sie eine Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung besitzen – und wenn Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert. Damit können Sie sich also ein gleichwertiges Auto, vermutlich aber keinen entsprechenden Neuwagen kaufen. Wer sein Auto nur haftpflichtversichert hat, bekommt nach einem Diebstahl keine Erstattung.

Wie Sie Ihr Auto schützen

Damit Ihr Wagen gar nicht erst gestohlen wird, rät die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes dazu, immer den Schlüssel abzuziehen, wenn man sich vom Auto entfernt, und das Lenkradschloss einrasten zu lassen. Falls vorhanden, ist es sinnvoll, die Diebstahlwarnanlage zu aktivieren. Fenster, Türen und bei Cabrios das Dach sollte man natürlich auch schließen.

Passen Sie auf, wenn Sie den Wagen mit der Funkfernbedienung verriegeln: Funkblocker können das Signal stören. Wer ein sogenanntes Keyless-Komfortsystem nutzt, sollte seinen Schlüssel in speziellen Hüllen aufbewahren, um das Funksystem abzuschirmen, rät die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Auf deren Internetseite gibt es weitere Sicherungstipps und Checklisten zum Thema.

 

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