Was sich nach einer Heirat ändert

eingestellt von Anita Bueß am 4. Mai 2018

Mit dem Termin im Standesamt ändert sich nicht nur der Familienstand. Eine Heirat bringt auch viel Bürokratie mit sich. Die wichtigsten Stationen finden Sie hier im Überblick:

•    Einwohnermeldeamt:

Bei Namensänderung brauchen Sie einen neuen Personalausweis. Falls Sie einen Reisepass benötigen, muss dieser ebenfalls ausgetauscht werden.

•    Sparkasse:

Nach Einreichung der Heiratsurkunde wird das Konto auf den neuen Namen umgeschrieben. Die neue Sparkassenkarte wird im Anschluss an Sie versandt. Sofern Sie sich gegen ein gemeinsames Konto entscheiden, sollten Sie gegenseitige Zugriffsberechtigungen (= Kontovollmacht) einräumen lassen, sodass der Partner im Unglücksfall auf das Konto zugreifen kann. Bei einer Zusammenlegung beider Konten sollten Sie auch an die Änderung Ihres Freistellungsauftrags denken.

•    LBS:

Bestehende Bausparverträge sind ebenfalls von der Namensänderung betroffen und müssen geändert werden.

•    Versicherungskammer:

Ändern Sie Ihre Versicherungspolicen und kündigen Sie Doppelte gegebenenfalls. Bei Lebensversicherungen empfiehlt es sich, sich gegenseitig als Begünstigte einzutragen. Eine Absicherung in Höhe bestehender Kreditverpflichtungen ist ratsam.

•    Krankenkasse:

Für den Erhalt der neuen Versicherungskarte geben Sie auch in der Krankenkasse Bescheid.

•    Finanzamt:

Wenn sich der Familienstand ändert, kommt ggf. eine neue Lohnsteuerklasse in Betracht. Grundsätzlich übermitteln die Meldebehörden den geänderten Familienstand am Tag der Eheschließung automatisch an die Finanzverwaltung. Die vorbelegte Steuerklassen-Kombination ist IV/IV, wenn beide Ehepartner im Inland wohnen.

Tätig werden müssen Sie nur, wenn Sie statt der automatisch gebildeten Steuerklassenkombination IV/IV eine abweichende Steuerklasse (III) bzw. Steuerklassenkombination (III/V oder IV/IV mit Faktor) wünschen.

Lebenspartnerschaft: Eine automatische Bildung der Steuerklassen bzw. Steuerklassenkombinationen ist für Lebenspartner z. Zt. noch nicht möglich. Hierfür bedarf es derzeit noch eines Antrages der Lebenspartner beim Finanzamt.

•    KFZ-Meldestelle:

Von der Namensänderung betroffen sind sowohl der Fahrzeugschein, der Fahrzeugbrief, als auch der Führerschein.

•    Sonstiges:

Meldung bei GEZ, Kindergeldkasse, beim Vermieter und sonstigen Dienstleistern

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