Versehentlich schwarzgefahren: Was nun?

eingestellt von Anke Stein am 29. Dezember 2022

Versehentlich schwarzgefahren: Was nun?

 

Wer mit Bus und Bahn unterwegs ist, hat häufig seinen Fahrschein auf dem Handy. Was aber, wenn der Akku leer ist? Oder der Ticketkauf nicht richtig abgeschlossen wurde? Auch mit analogen Tickets funktioniert bei der Fahrscheinkontrolle nicht immer alles reibungslos. Denn wer sein Jobticket zu Hause vergessen hat oder am defekten Automaten kein Ticket kaufen konnte, bekommt ebenfalls Probleme. Das solltest du wissen.

Das Zugticket und vielleicht sogar die Bahncard auf dem Handy – und dann vergisst man dieses zu Hause. Oder man kann das Ticket nicht vorzeigen, weil der Akku leer ist. Das kann ein echtes Problem werden, denn du bist dafür verantwortlich, die Fahrkarte auf deinem Gerät vorzeigen zu können. Wenn du als Fahrgast keine gültige Fahrkarte vorweisen kannst, musst du in der Regel ein sogenanntes EBE bezahlen. Das steht für „erhöhtes Beförderungsentgelt“ und liegt üblicherweise bei 60 Euro. Als Kunde bekommst du über diese Summe eine Zahlungsaufforderung.

Kannst du innerhalb einer festgelegten Zeit den Kauf beziehungsweise Besitz einer gültigen Fahrkarte nachweisen, musst du diese Gebühr unter Umständen nicht bezahlen. Die Nachzeigefrist steht auf dem Beleg, den du vom Kontrolleur bekommst. Das Verkehrsunternehmen kann trotzdem eine Bearbeitungsgebühr verlangen, die jedoch deutlich niedriger ist.

Achtung: Du kannst das Ticket nur dann später beim Verkehrsunternehmen vorlegen, wenn du ein personalisiertes Ticket hast, also beispielsweise ein Aboticket oder einen Onlinefahrschein mit Namensaufdruck. Bei übertragbaren Tickets ist das nicht möglich. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr beschreibt diesen und andere Fälle ausführlich.

Ärger mit analogen Tickets: defekte Automaten und Entwerter

Auch wenn der Automat am Bahnhof defekt ist, hast du gute Karten. Hier gilt allerdings: Gibt es mehrere Automaten, musst du an allen versucht haben, ein Ticket zu kaufen. Nur wenn alle defekt sind, darfst du ohne Ticket in den Zug einsteigen. Dann musst du den Schaffner suchen und ihm mitteilen, dass die Automaten nicht funktionieren. Als Beweis sind Fotos oder Videos sinnvoll. Zusätzlich hilft es, die an den Automaten angegebene Telefonnummer zu wählen und das Problem zu melden.

Manchmal bekommst du zwar ein Ticket, aber der Entwerter stempelt nicht oder nur schwach. Im letzten Fall ist ein zweites Mal stempeln keine gute Idee. Denn daraus ließe sich fälschlicherweise ableiten, dass du das Ticket mehrfach genutzt hast. Stempelt der Entwerter gar nicht, müssen Bahnkunden schauen, ob sie einen zweiten Entwerter auf dem Bahngleis finden, bevor sie in einen Zug einsteigen. Wer also ein analoges Ticket kurz vor der Abfahrt kaufen oder freistempeln will, sollte früh genug am Bahnhof sein.

Gut zu wissen: In den Zügen der Deutschen Bahn kannst du kein Ticket mehr kaufen. Diese Möglichkeit wurde zum Januar 2022 abgeschafft. Aber: Falls du kein Ticket hast, kannst du bis zu zehn Minuten nach Abfahrt des Zuges noch einen Fahrschein über die App der Deutschen Bahn kaufen.

Situation im Bus, in der U- oder der Straßenbahn

Nicht ganz so kompliziert wie bei Fernzügen und Nahverkehrsbahnen ist die Situation, wenn du mit dem Bus oder der Straßenbahn unterwegs bist: Dort meldet man das Problem dem Fahrer. Üblicherweise kommt man trotzdem nicht drum herum, ein gültiges Ticket vorzuweisen. Mit Ticket-Apps ist man schließlich unabhängig von den Automaten. Trotzdem gilt beispielsweise in Köln: Funktioniert der Automat im Bus oder in der Bahn nicht, darf man kostenlos weiterfahren. In anderen Städten sollte man an der nächsten Station vorsichtshalber aussteigen, um sich ein Ticket zu kaufen.

Ungerecht behandelt?

Wenn du das Gefühl hast, eine Strafgebühr zu Unrecht bezahlen zu müssen, kannst du dich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden. Bevor du jedoch die Schlichtungsstelle einschaltest, musst du versuchen, das Problem mit dem Verkehrsunternehmen zu klären.

Auch bei der Verbraucherzentrale gibt es weitere Informationen zum Thema.

Der Beitrag Versehentlich schwarzgefahren: Was nun? erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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