Vermögenswirksame Leistungen für Berufsstarter

eingestellt von Carolin Berger am 23. Juni 2020

Vermögenswirksame Leistungen für Berufsstarter

 

Im Leben wird einem nicht oft etwas geschenkt. Deshalb sollte man sich vermögenswirksame Leistungen (VL) nicht entgehen lassen. Dabei erhalten nicht nur ältere Arbeitnehmer finanzielle Unterstützung vom Arbeitgeber und vom Staat, sondern auch Berufsstarter und Auszubildende. Warum es sich für junge Menschen besonders lohnt und wie es genau funktioniert, erfährst du hier.

Die meisten Berufsanfänger denken vermutlich noch nicht an Geldanlagen. Dabei haben viele auch in dieser Phase Träume und Ziele: ein kleines Auto, ein unvergesslicher Urlaub oder sogar eine eigene Wohnung. Für all diese Lebensträume, ob klein oder groß, gilt: ein finanzielles Polster hilft, dem Traum ein Stückchen näher zu rücken.

Hier kommen die vermögenswirksamen Leistungen ins Spiel, denn sie unterstützen den Berufsanfänger beim Sparen. Aber was sind die VL überhaupt? Was kompliziert klingt, ist im Grunde ganz einfach: VL sind Geldzahlungen vom Arbeitgeber für Arbeiter, Angestellte und Azubis. Für den Vermögensaufbau mit vermögenswirksamen Leistungen muss man somit nicht einmal eigenes Geld in die Hand nehmen. VL-Sparen lohnt sich besonders für Leute, die wenig verdienen und dadurch zusätzlich Zuschüsse vom Staat erhalten: die Arbeitgebersparzulage.

Habe ich Anspruch auf VL?

Ob und in welcher Höhe du Anspruch hast, ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt. Stehen dir vermögenswirksame Leistungen zu, kannst du dich bei deiner Sparkasse über Möglichkeiten zur Anlage informieren lassen. Hast du dich für eine Anlageform entschieden und einen VL-fähigen Vertrag abgeschlossen, legst du im Anschluss die Bestätigung darüber deinem Arbeitgeber vor. Wenn du bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigst, kannst du die erwähnte Arbeitnehmersparzulage erhalten. Diesen staatlichen Zuschuss musst du über die Steuererklärung beantragen.

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen ist abhängig von der Branche, in der du arbeitest. So gibt es im öffentlichen Dienst 6,65 Euro pro Monat, während im Bankgewerbe zum Beispiel der Höchstbetrag von monatlich 40 Euro gezahlt wird. Reicht dem VL-Sparer der Betrag nicht, kann er diesen freiwillig aufstocken. Das lohnt sich besonders dann, wenn man Anspruch auf staatliche Förderung hat. Man kann die Summe sogar nicht nur aufstocken, sondern im Prinzip auch komplett selbst übernehmen – etwa um sich damit die Förderung vom Staat zu sichern.

VL-Verträge laufen generell sieben Jahre. Bei Bank- und Fondssparplänen zahlen Anleger sechs Jahre ein, danach ruht der Vertrag ein Jahr; bei Bausparverträgen gibt es keine Ruhezeit. In dieser Pause kann der Arbeitnehmer bereits einen neuen Vertrag besparen. Wer seinen Vertrag ohne triftigen Grund vor der Sperrfrist auflöst, verliert den Anspruch auf die staatlichen Zulagen.

Wie kann ich meine VL anlegen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, vermögenswirksame Leistungen anzulegen. Die häufigsten sind der Fondssparplan, der Bausparplan und der Banksparplan.

  • Fondssparplan: Er ist mit einem gewissen Risiko verbunden, aber im Gegenzug erhältst du die Chance auf eine höhere Rendite im Vergleich zu anderen Anlageformen. Aktienfonds schwanken im Wert; bei unglücklichem Kursverlauf kannst du Verluste machen. Deshalb ist es wichtig, sich vom Berater die Chancen und Risiken einzelner Fonds erläutern zu lassen. Bleibt dein zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 Euro im Jahr, profitierst du von der Arbeitnehmersparzulage. In diesem Fall gibt der Staat auf eine vermögenswirksame Leistung von maximal 400 Euro noch einmal 20 Prozent der eingezahlten Summe obendrauf.
  • Bausparplan: Das Geld wird hierbei auf einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse überwiesen. Wenn du planst, ein Haus zu bauen oder zu kaufen, dann ist ein Bausparvertrag die richtige Wahl für deine vermögenswirksamen Leistungen. Bist du unter 25, musst du den VL-Betrag nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Diese Variante ist sehr sicher, jedoch kann man auch hier keine allzu großen Renditen erwarten. Doch es gibt einen entscheidenden Pluspunkt: Der Staat zahlt noch einmal 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage auf maximal 470 Euro vermögenswirksame Leistungen im Jahr. Die staatliche Zulage beträgt somit im Jahr 43 Euro. Die Arbeitnehmersparzulage wird allerdings nur gewährt, solange dein jährlich zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 Euro liegt.
  • Banksparplan: Vermögenswirksame Leistungen können auch über einen Banksparplan sehr sicher angelegt werden. Wichtig zu wissen: Eine staatliche Förderung gibt es bei dieser Form der Anlage nicht. Ob sich dieses Vertragsmodell lohnt, hängt von der Höhe der Zinsen ab – zusätzlich bieten Banken manchmal einen Bonus nach Ablauf des Vertrags an.

Ganz gleich welche Variante du wählst: Über die gesamte Laufzeit können mehrere Tausend Euro zusammenkommen. Das reicht vielleicht nicht, um sich den ganz großen Traum zu erfüllen, aber ein Anfang ist es in jedem Fall. Vor allem ist es gut angelegtes Geld ganz ohne Anstrengung.

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Der Beitrag Vermögenswirksame Leistungen für Berufsstarter erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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