Ukraine-Krieg: Betroffene Firmen sollen entlastet werden
Bund beschließt milliardenschweres Hilfspaket für Unternehmen
Die Bundesregierung hat angekündigt, Unternehmen, die durch den Ukraine-Krieg besonders stark betroffen sind, durch diverse Maßnahmen finanziell zu unterstützen. Von dem Hilfspaket profitieren sollen unter anderem Firmen, die unter den hohen Energiepreisen oder einbrechenden Lieferketten leiden beziehungsweise durch die Abkopplung von Russland in Not geraten sind.
Die umfangreichen westlichen Sanktionen gegen Russland und das anhaltende Kriegsgeschehen in der Ukraine treffen nicht nur die russische Wirtschaft, sondern auch Unternehmen in Deutschland. Um die Folgen des Krieges für Unternehmen einzudämmen und sie bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt.
Das Hilfspaket umfasst primär Liquiditätshilfen, um Unternehmen in der aktuellen Situation kurzfristig Liquidität zu ermöglichen. Hinzu kommen ergänzende Maßnahmen, falls sich die wirtschaftliche Lage von Unternehmen verschlechtert. Dazu gehören zum Beispiel Zuschüsse zur Kostendämmung der Energiepreise besonders betroffener Unternehmen. Die Wirtschaftshilfen sind in fünf verschiedene Förderbausteine unterteilt:
1. KfW-Kreditprogramm
Bei der KfW soll insbesondere für mittlere und kleine Unternehmen ein Kreditprogramm aufgelegt werden. Zudem sollen Unternehmen aller Größen Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreien Krediten erhalten. Das Kreditvolumen wird von Ministeriumsseite auf sieben Milliarden Euro geschätzt.
Die wesentlichen Punkte des Programms sind:
- ein Investitions- und Betriebsmittelkredit für mittelständische und große Unternehmen (ohne Umsatzgrößenbegrenzung)
- weitgehende Haftungsfreistellung für die Hausbanken
- bestimmte Zugangsvoraussetzungen wie eine nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren oder besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten
- ein vergünstigter Zinssatz
- maximal zwei tilgungsfreie Jahre
2. Bürgschaftsprogramme
Die bereits während der Corona-Pandemie eingeführten Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen sollen bis Ende 2022 für die vom Ukraine-Krieg betroffenen Unternehmen erweitert werden. Die Obergrenze soll auch hier von regulär 1,25 Millionen Euro auf nunmehr 2,5 Millionen Euro analog der Corona-Bürgschaftshilfe der Bürgschaftsbanken angehoben werden.
3. Zuschuss für hohe Energiekosten
Viele Unternehmen leiden massiv unter den hohen Energiepreisen. Für diese soll es im Hilfspaket einen zeitlich befristeten Kostenzuschuss auf Grundlage der Strom- und Gaskosten des Jahres 2021 geben. Anspruch auf den Zuschuss haben Betriebe, deren Energiekosten aktuell mehr als doppelt so hoch sind. Die Zuschusshöhe steigert sich, je größer die Last durch die Energiekosten ist:
- 30 Prozent der Preisdifferenz (bis zu zwei Millionen Euro) sollen Unternehmen aus energie- und handelsintensiven Branchen erhalten.
- 50 Prozent der Preisdifferenz (bis zu 25 Millionen Euro) bekommen Unternehmen, die zudem aufgrund der Energiekosten rote Zahlen schreiben mussten.
- 70 Prozent der Preisdifferenz (bis zu 50 Millionen Euro) können Unternehmen erstattet bekommen, wenn sie aus einem von 26 besonders betroffenen Sektoren kommen, dazu gehören die Chemie-, Glas- und Stahlindustrie.
4. Kreditgarantien für die Energiewirtschaft
Gebeutelte Energieunternehmen sollen mit einer Kreditlinie der staatlichen KfW-Förderbank unterstützt werden, um langfristige Lieferkontrakte für Energiezulieferungen abzusichern. Geplant ist ein Kreditvolumen von insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro.
5. Eigenkapitalhilfen für Einzelfälle
Umfangreiche Eigen- und Hybridkapitalhilfen wird es im Hilfspaket nicht geben. Stattdessen soll es diese nur in Einzelfällen geben. Details dazu sind bisher unklar.
Details zur Antragstellung sollen folgen
Die beschlossene Unterstützung soll der Wirtschaft voraussichtlich bis zum 1. Juni zur Verfügung stehen. Das KfW-Kreditprogramm und die Bürgschaftsprogramme sollen in den kommenden Wochen starten, die anderen Maßnahmen werden folgen.
Weitere Informationen zum Hilfspaket und zur zeitlichen Umsetzung der Maßnahmen wollen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium für Finanzen in Kürze bekannt gegeben.
(Stand: 19. April 2022)
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