Todesfall: Angehörige erben einige Versicherungen

eingestellt von Carolin Berger am 31. März 2019

Todesfall: Angehörige erben einige Versicherungen

Stirbt ein nahestehender Mensch, ist die Trauer groß. Umso schlimmer, dass man sich in dieser Situation auch noch um so viel Bürokratie kümmern muss. Erben müssen beispielsweise manche Versicherungen kündigen.

Unfallversicherung, private Haftpflichtversicherung, Kapitallebensversicherung – die Deutschen haben oft einen ganzen Packen an Versicherungsverträgen. Stirbt ein Versicherungsnehmer, kümmern sich im Regelfall die Erben um den Nachlass. Das heißt, sie müssen sich auch mit den Versicherungen auseinandersetzen, die der Tote hatte. Manche müssen sie kündigen, bei anderen sollten sie zumindest vergleichen, dritte enden automatisch. Ein Überblick.

Unfall- und Kapitallebensversicherung

  • Hatte der Verstorbene eine Unfallversicherung und ist er auch bei einem Unfall gestorben, muss das der Versicherung bedingungsgemäß innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Dann bekommt der Bezugsberechtigte die Versicherungssumme ausgezahlt.
  • Ähnlich ist es bei der Kapitallebensversicherung: Auch hier erbt der Bezugsberechtigte.
  • Bei beiden Policen gibt es aber die Möglichkeit, dass der Tote nicht Versicherungsnehmer und gleichzeitig versicherte Person war. Dann gelten andere Regeln. Die hat der Bund der Versicherten in einem PDF zusammengestellt.

Vorsicht bei Haftpflichtversicherungen

  • Die private Haftpflichtversicherung muss man nicht kündigen, sie endet automatisch. Sie ist schließlich personengebunden. Allerdings sollten die Erben den Tod so schnell wie möglich melden, denn bis zum Meldetag erhalten sie die Prämie anteilig zurückerstattet. Ist allerdings die Familie oder der Partner über diese Privathaftpflicht mitversichert, kann der Vertrag weiterlaufen. Das gilt übrigens auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Partner oder die Familie mitversichert sind.
  • Anders ist es bei einer Tierhalter-, einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sowie bei ähnlichen Policen: Sie enden nicht automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Das ist auch ganz gut so, denn die Immobilie oder beispielsweise ein Hund werden vermutlich einen neuen Besitzer bekommen. Für die Übergangszeit besteht also weiterhin Versicherungsschutz. Die Erben sollten allerdings nicht einfach einen Vertrag übernehmen, sondern prüfen, ob es Angebote mit besseren Konditionen zu einem günstigeren Preis gibt. Falls ja, können sie den Vertrag mit der entsprechenden Kündigungsfrist kündigen.
  • Ähnlich ist es bei der Kfz-Versicherung: Sie wird mit dem Wagen vererbt, allerdings wird sie angepasst an den neuen Versicherungsnehmer. Wird das Auto verkauft, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle abmelden und die Versicherungsgesellschaft darüber informieren. Dann werden Ihnen zu viel gezahlte Beiträge erstattet.

Versicherungen rund um die Immobilie

  • Die Hausratversicherung läuft dann weiter, wenn die Erben die entsprechende Immobilie übernehmen. Auch hier sollte überprüft werden, ob es eine bessere Police als die geerbte gibt.
  • Auch die Wohngebäudeversicherung geht auf die Erben über. Hier lohnt sich ein Vergleich ebenfalls. Vorsichtig sollte aber sein, wer viele Vorschäden hat: Dann kann es schwierig werden, eine neue Versicherungsgesellschaft zu finden.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung läuft dann weiter, wenn am Todestag des Versicherungsnehmers der Beitrag bereits bezahlt war. Die Erben können den Vertrag übernehmen oder ihn rückwirkend zum Todestag kündigen.

 

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