So fährst Du mit BAföG ins Ausland

eingestellt von Carolin Berger am 12. Mai 2019

So fährst Du mit BAföG ins Ausland

Möchtest du für ein paar Monate ins Ausland? Willst du dort zur Schule, studieren oder ein Praktikum machen? Dann wirst du viele Erfahrungen sammeln. Und wenn du BAföG bekommst, stimmen auch deine Finanzen.

Ein Auslandsaufenthalt ist wertvoll für dich, geht aber ins Geld. Zu den Reisekosten kommen die Lebenshaltungskosten hinzu. Falls du eine Universität besuchst, können je nach Land und Universität eventuell noch Studiengebühren hinzukommen. Bevor du dich auf den Weg machst, solltest du BAföG beantragen. Denn laut Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird hiermit auch ein Auslandsaufenthalt unterstützt.

Der Umfang der Förderung hängt davon ab, in welches Land du reist:

  • Innerhalb der EU und in der Schweiz kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, Fachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gefördert werden.
  • Nimmst du an einem Mobilitätsprogramm wie Erasmus teil und besuchst beispielsweise eine Hochschule im Ausland, kannst du ebenfalls BAföG beziehen.
  • Wer in Deutschland studiert und außerhalb der EU einen Auslandsaufenthalt machen möchte, ist in der Regel ein Jahr lang förderungsfähig.
  • Auch ein Pflichtpraktikum im Ausland, das du für dein deutsches Studium benötigst und das mindestens zwölf Wochen dauert, kann durch das BAföG unterstützt werden.

Die Leistungen im Überblick

Und was bekommst du? Das Bundesbildungsministerium nennt auf seiner Website für folgende Fälle folgende Zuschläge:

  • Nachweisbar notwendige Studiengebühren: bis zu 4600 Euro, maximal ein Jahr lang
  • Reisekosten: innerhalb Europas je 250 Euro für eine Hin- und eine Rückfahrt sowie außerhalb Europas je Fahrt 500 Euro
  • Eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung: beim Studium monatlich bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlags
  • Höhere Lebenshaltungskosten: beim Studium außerhalb der EU und der Schweiz je nach Land differierende Auslandszuschläge.

Nimm frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, dem Auslandsamt, auf. Dieses Amt entscheidet, ob du einen BAföG-Förderanspruch hast. Das Bundesbildungsministerium empfiehlt, den Antrag auf Auslandsförderung möglichst mindestens sechs Monate vor Abreise zu stellen.

Und wenn du in Großbritannien lernen und arbeiten willst? Hier hält das Bildungsministerium dich zum Brexit auf dem Laufenden.

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