So erhalten Sie bei Flugstorno Geld zurück
Sie haben einen Flug gebucht und können oder wollen ihn nicht antreten? Dann sollten Sie zumindest Steuern und Flughafengebühren zurückfordern.
Rechtlich sieht das so aus: Wenn Sie einen Flug buchen, schließen Sie mit einer Airline einen Beförderungsvertrag ab. Diesen Vertrag können Sie vor Reisebeginn jederzeit kündigen. Das heißt jedoch nicht, dass Sie das gezahlte Geld ohne Weiteres zurückbekommen. Die Frage, ob und wie viel erstattet wird, hängt von mehreren Faktoren ab.
Einer dieser Faktoren ist der Tarif. Oft haben Fluggesellschaften unterschiedliche Tarife für den gleichen Flug. Bei einem günstigeren ist die Kostenerstattung bei einem Storno meist ausgeschlossen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sehen für einen solchen Fall keine Rückgabe des Flugpreises vor. Grundsätzlich lässt sich das Kündigungsrecht in den AGBs zwar ausschließen, der Fluggast darf aber dabei nicht unangemessen benachteiligt werden. Deswegen kommt es in diesen Fällen auf die Umstände an – etwa die Höhe des Flugpreises.
Besser sehen Ihre Chancen bei einem anderen Kostenfaktor aus, der im finalen Ticketpreis enthalten sind. Denn zu den reinen Flugkosten kommen immer Steuern und Flughafengebühren dazu. Die Fluggesellschaft muss diese beiden Bestandteile nur dann an Staat und Airport abführen, wenn der Passagier den Flug tatsächlich angetreten hat. Diese Gebühren sind mit dem Kauf des Tickets also vom Kunden bereits bezahlt, fallen bei der Airline aber gar nicht an. Deswegen haben Sie Anspruch auf die Rückerstattung von Steuern und Flughafengebühren.
Einige Airlines stellen sich quer
Wenden Sie sich mit Ihrer Rückforderung immer an die Airline direkt, auch wenn Sie das Ticket über einen Vermittler wie fluege.de gebucht haben. Verbraucherschützer stellen dazu ein Musterschreiben zur Verfügung. Von ihnen ist auch zu hören, dass sich insbesondere Billigflieger gegen die Forderungen stornierender Kunden wehren. Ob die Praxis mancher Airlines, Gebühren und Steuern nicht zu erstatten, zulässig ist, bewerten die Gerichte nicht einheitlich.
Ein weiteres Problem: Nicht immer sind Gebühren und Steuern gesondert ausgewiesen, sodass nicht klar ist, wie hoch die Erstattungsansprüche ausfallen. Damit verstoßen die Airlines gegen das Transparenzgebot. Und: Einige Fluggesellschaften verlangen für die Rückerstattungen eine pauschale Bearbeitungs- oder sogenannte Verwaltungsgebühr. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (I ZR 220/14 vom 21.04.2016) ist dies allerdings nicht zulässig.
Diese Alternativen gibt es
Zwei weitere Wege bleiben Ihnen noch, wenn Sie Geld zurückerhalten möchten: Wenden Sie sich entweder an einen Rechtsanwalt für Reiserecht oder nehmen Sie die Leistungen von Geld-fuer-Flug.de in Anspruch. Dieser Dienstleister hat sich auf Stornoforderungen gegen Airlines spezialisiert. Als Fluggast erhalten Sie von ihm zwar nicht die kompletten Steuern und Gebühren ausgezahlt, sondern müssen einen Abschlag in Kauf nehmen. Dafür bekommen Sie das Geld aber innerhalb von 24 Stunden. Das Risiko der Rechtsdurchsetzung trägt der Dienstleister. Auch das Insolvenzrisiko geht auf ihn über. Sie müssen also bei einer Pleite der Fluglinie nicht befürchten, auf Ihrer Forderung sitzen zu bleiben.
Wenn Sie das Risiko für sich gering halten möchten, können Sie auch eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Diese springt bei unvorhersehbaren Ereignissen ein. Ein Beispiel: Sie oder ein naher Angehöriger erkranken. Sind Sie allerdings durch einen kurzfristigen beruflichen Termin verhindert, zahlt die Versicherung nicht.
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Foto: Mauritius Images
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