Schwerbehinderung und Rente: Das müssen Sie beachten
Wer schwerbehindert ist, darf früher in Rente gehen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche finanziellen Auswirkungen das hat, lesen Sie hier.
Menschen mit einer Schwerbehinderung haben es oft nicht leicht, ihren Berufsalltag zu stemmen. Daher hat der Gesetzgeber für diese Beschäftigten die Möglichkeit geschaffen, die Altersrente zwei Jahre früher zu beziehen als andere Versicherte. Nimmt der Arbeitnehmer Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf, kann er sogar weitere drei Jahre früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
- Der Arbeitnehmer ist schwerbehindert. Das heißt, sein Grad der Behinderung (GdB) beträgt mindestens 50. Verantwortlich für die Bestimmung des GdB sind die Versorgungsämter. Die Behörde stellt auch den Ausweis aus, der als Nachweis für die Schwerbehinderung gilt. Vorsicht: Eine Schwerbehinderung wird vom Versorgungsamt oft nur befristet anerkannt. Entscheidend ist der GdB zum Zeitpunkt des Rentenbeginns.
- Der Antragsteller muss auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommen. Dazu zählen nicht nur Zeiten, zu denen der Versicherte sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, sondern auch Zeiten der Kindererziehung, des Bezugs von Arbeitslosen- oder von Krankengeld. Details regelt das Sozialgesetzbuch VI (ab § 51).
So wirkt sich der frühe Ruhestand finanziell aus
Ein Beispiel: Anna ist am 1. Juli 1965 geboren. Sie kann regulär mit 67 Jahren in Rente gehen, also ab dem 1. Juli 2032. Da Anna schwerbehindert ist und 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, darf sie mit 65 Jahren eine abschlagsfreie Schwerbehindertenrente beziehen. Gleichzeitig muss sie aber bedenken, dass sie dadurch zwei Jahre weniger Beiträge in die Rentenkasse zahlt und deshalb mit etwas geringeren Bezügen im Alter rechnen muss.
Zusätzlich gilt auch für Anna die generelle Regel, dass man bis zu drei Jahre vorgezogen in Rente gehen kann, wenn man Abschläge in Kauf nimmt. Pro Monat vorgezogene Rente sind das 0,3 Prozent. Geht Anna also mit 62 Jahren in den Ruhestand, hat sie 10,8 Prozent weniger von ihrer Schwerbehindertenrente. Hinzu kommt auch hier, dass sie dadurch weitere drei Jahre weniger Beiträge in die Rentenkasse zahlt, was ihre Rente zusätzlich schmälert.
Fragen Sie Fachleute um Rat
Prüfen Sie, ob die rechtlichen Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind. Sind Sie anderer Meinung als die Behörden, zum Beispiel zu den Versicherungszeiten oder zum Grad der Behinderung, nehmen Sie die Hilfe von Fachleuten in Anspruch. Ansprechpartner finden Sie etwa beim Sozialverband VdK oder beim Sozialverband Deutschland. Erkundigen Sie sich vorher nach den Kosten.
Suchen Sie frühzeitig den Kontakt zu Ihrer Rentenversicherung, am besten schon einige Jahre vor dem gewünschten Rentenbeginn. Lassen Sie feststellen, ob die Mindestversicherungszeiten erfüllt sind und wie sich ein vorgezogener Rentenbeginn finanziell auswirkt. Möglicherweise haben Sie dann im aktiven Berufsleben noch die Chance, Geld für später zur Seite zu legen.
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