Mofa-Kennzeichen: Aus Grün wird Schwarz

eingestellt von Carolin Berger am 14. März 2020

Mofa-Kennzeichen: Aus Grün wird Schwarz

 

Seit dem 1. März 2020 darfst du bei Mofa, Moped und ähnlichen Fahrzeugen nur noch mit den neuen schwarzen Schildern unterwegs sein. Wenn du mit den alten grünen Plaketten weiterfährst, machst du dich strafbar und bist nicht versichert.

Kleine Fahrzeuge wie Mopeds oder Mofas benötigen zwar keine Zulassung und du musst auch keine Kfz-Steuer für sie zahlen. Nötig sind aber eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung. Den Nachweis erbringst du durch die kleine Blechplakette mit dem Maß von 13,0 mal 10,1 Zentimetern. Das Schild belegt, dass dein Fahrzeug versichert ist. Die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert sich jedes Jahr. Seit dem 1. März muss es schwarz sein. Wichtig zu wissen: Die Gültigkeit der Versicherung wird, anders als beispielsweise beim Auto, nicht automatisch verlängert.

Welche Fahrzeuge brauchen das kleine Kennzeichen?

  • Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds oder Roller mit maximalem Hubraum von 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometern
  • Pedelecs mit Motoren über 250 Watt beziehungsweise einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h
  • Quads und Trikes mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • E-Roller, die maximal 45 km/h schnell sind
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Segways mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h
  • Mofas und Mopeds aus der Produktion der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem 1. März 1992 versichert waren.

E-Bikes und Pedelecs unter den genannten Leistungsgrenzen benötigen kein Versicherungskennzeichen. Im Schadensfall springt eine private Haftpflichtversicherung ein – sofern man eine hat.

Auf die Fahrzeugversicherung zu achten, ist allein wegen der Haftung dringend zu empfehlen: Verstöße können mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Verursachst du ohne gültiges Versicherungskennzeichen einen Unfall, musst du für den gesamten Schaden aufkommen. Übrigens: Die Versicherung erhältst du auch über deine Sparkasse, die mit einem der öffentlichen Versicherer zusammenarbeitet. Oft ist zu hören, dass auch Tankstellen Versicherungen verkaufen – dies stimmt nicht.

Foto: PR

 

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