Mit der Einliegerwohnung Steuern sparen

eingestellt von Carolin Berger am 16. Juni 2019

Mit der Einliegerwohnung Steuern sparen

Sie haben mehr als genug Platz in Ihrem Haus? Dann nutzen Sie doch einen Teil als Einliegerwohnung und vermieten Sie diese. So erzielen Sie nicht nur Mieteinnahmen, sondern können auch Steuern sparen.

Sie haben eine große Immobilie? Dann können Sie einen Teil des Hauses zur Einliegerwohnung machen und vermieten. Dadurch erzielen Sie Mieteinnahmen, die dabei helfen, die Immobilie zu finanzieren. Allerdings müssen Sie diese Mieteinnahmen versteuern.

Da Sie aber in Zusammenhang mit der Mietwohnung auch Ausgaben haben, können Sie diese von den Mieteinnahmen abziehen. Und das kann sich rechnen. Denn das Finanzamt erkennt beispielsweise Kosten für Reparaturen in der Einliegerwohnung an. Außerdem können Sie Ausgaben anteilig absetzen: Die Kosten für die Finanzierung beispielsweise betreffen das gesamte Haus; der Teil, der anteilig auf die Wohnung fällt, kann jedoch in der Steuererklärung verrechnet werden. Dazu berechnen Sie, welchen Anteil die Einliegerwohnung an der gesamten Immobilie hat. Diesen Anteil setzen Sie dann auch bei den Finanzierungskosten an.

Viele Kosten können die Mieter tragen

Zusätzlich können Sie einen Teil der Kosten auf Ihren Mieter umlegen. Dazu gehören beispielsweise anteilig die Grundsteuer, die Kosten für die Müllabfuhr, die Heizung, Versicherungen oder den Schornsteinfeger.

Als Eigentümer und Vermieter ist es sinnvoll, einem Verband wie Haus und Grund anzugehören. Dort erhalten Sie als Mitglied Hilfe bei rechtlichen Fragen. Wenn Sie eine passende Immobilie suchen, hilft Ihnen Ihr Sparkassenberater weiter.

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