Mehr Durchblick 2022: Unsere Top 20 für Ihre Finanzen

eingestellt von Carolin Berger am 13. Januar 2022

Wo Sie sparen können, was teurer wird

Im Jahr 2022 treten zahlreiche neue Regelungen und Gesetze in Kraft, die sich auf Ihren Geldbeutel auswirken. Steigender Mindestlohn, mehr Ausbildungsgeld oder gestärkte Rechte für Käuferinnen und Käufer sind nur drei der Neuerungen in unserem Ausblick für das kommende Jahr.

 

Finanzielle Entlastungen in 2022 im Überblick

1. Der Mindestlohn steigt gleich zweimal

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach dem Mindestlohn vergütet werden, können sich im Jahr 2022 gleich über zwei Erhöhungen freuen. Direkt im Januar steigt laut Angaben des Arbeitsministeriums (BMAS) der Mindestlohn im ersten Schritt auf 9,82 Euro pro Stunde an. Er wird dann im zweiten Schritt zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro erhöht.

Die neue Bundesregierung hat sogar beschlossen, den Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben. Ob diese Erhöhung bereits 2022 kommt oder erst im Jahr 2023, ist noch nicht ganz klar. Der frühestmögliche Zeitpunkt für den größeren Sprung des Mindestlohns wäre der 1. Juli 2022.

 

2. Mehr Geld für Azubis

Auch Auszubildende dürfen sich im kommenden Jahr über mehr Geld freuen. Die Mindestausbildungsvergütung, die seit 2020 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben ist, wird erhöht.

Ausbildungsbetriebe sind demnach verpflichtet, ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen, die sich mindestens jährlich erhöhen muss. Für neue Ausbildungsverträge ab dem 1. Januar 2022 gilt dann für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro. Für die weiteren Jahre steigt der Azubi-Lohn wie folgt:

  • 2. Ausbildungsjahr: plus 18 Prozent auf die Einstiegsvergütung
  • 3. Ausbildungsjahr: plus 35 Prozent auf die Einstiegsvergütung
  • 4. Ausbildungsjahr: plus 40 Prozent auf die Einstiegsvergütung

 

3. Ökostrom wird günstiger – EEG-Umlage sinkt stark

Zum Jahreswechsel sinkt die EEG-Umlage (Ökostromumlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz) zur Förderung von Ökostrom um fast 43 Prozent von 6,5 auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde – der niedrigste Wert seit zehn Jahren. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher wird sich das positiv auf die Ökostrompreise niederschlagen.

Die EEG-Umlage wird im Grunde auf alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher umgelegt – und knapp zur Hälfte von Unternehmen und zu gut einem Drittel von Privathaushalten getragen. Den Rest tragen größtenteils öffentliche Einrichtungen.

 

4. Vergünstigungen auch in der Pflege

In diesem Jahr wurde die neue Pflegereform beschlossen. Die meisten Regelungen werden zum 1. Januar 2022 umgesetzt. Die wichtigsten Neuerungen laut Verbraucherzentrale:

  • Heimbewohnerinnen und -bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5 werden durch einen höheren Zuschuss zu den Pflegekosten finanziell etwas entlastet. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und eigene Investitionen müssen nach wie vor voll selbst gezahlt werden.

 

Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege (Pflegeheim) Entlastung durch Pflegereform
… innerhalb des ersten Jahres 5 % (45,55 Euro)
… länger als 12 Monate 25 % (227,75 Euro)
… länger als 24 Monate 45 % (409, 95 Euro)
… länger als 36 Monate 70 % (637,70 Euro)

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

 

Auch die Leistungen für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes und für die Kurzzeitpflege werden angehoben.

Erhöhung der Pflegesachleistungen ab Januar 2022 um 5 Prozent:

  • Pflegegrad 2: neu sind 724 Euro statt bisher 689 Euro
  • Pflegegrad 3: neu sind 1.363 Euro statt bisher 1.298 Euro
  • Pflegegrad 4: neu sind 1.693 Euro statt bisher 1.612 Euro
  • Pflegegrad 5: neu sind 2.095 Euro statt bisher 1.995 Euro

 

Leistungen der Kurzzeitpflege:

  • steigen um 10 Prozent von 1.612 Euro auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr.

Neu ist ab 2022 auch, dass Erstattungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung nun auch noch nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden können – vorausgesetzt, es werden bestimmte Bedingungen erfüllt.

 

5. Corona-Bonus bis zu 1.500 Euro

Der steuerfreie Corona-Bonus von maximal 1.500 Euro für diverse Beschäftigte wird bis zum 31. März 2022 verlängert, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. erklärt hat. Laut dem Portal „oeffentlicher-dienst-news.de“ haben neben Minijobberinnen und -Jobber folgende Personengruppen Anspruch auf den Bonus:

  • Rund 1 Million Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst bekommen einen Bonus in Höhe von 1.300 Euro. Hessen zahlt mit 1.000 Euro etwas weniger als die restlichen Bundesländer.
  • Azubis, Praktikantinnen und Praktikanten sowie studentisch Beschäftigte erhalten 50 Prozent des Bonus, also 650 Euro.

 

6. Pflegebonus bis zu 3.000 Euro

Der Pflegebonus für Pflegebeschäftigte in Krankenhäusern für die Mehrbelastung aufgrund der Corona-Pandemie sollte eigentlich schon dieses Jahr kommen. Das verschiebt sich nun ins Jahr 2022. Zu viele Details sind noch ungeklärt. Bis zu 3.000 Euro pro Person plant die neue Bundesregierung, insgesamt wird eine Milliarde Euro dafür zur Verfügung stehen, wie tageschau.de berichtet.

 

7. Steuerliche Homeoffice-Pauschale wird verlängert

Wer im Homeoffice arbeitet, soll laut Nachrichtenagentur dpa auch im kommenden Jahr noch eine besondere Pauschale bei der Steuererklärung geltend machen können. Die Ampelparteien werden die derzeit geltende Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer bis Ende 2022 verlängern.

Momentan können Sie pro Tag im Homeoffice fünf Euro ansetzen, maximal 600 Euro im Jahr. Allerdings zählt die Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel. Bisher war sie auf die Jahre 2020 und 2021 befristet und mit der Corona-Pandemie begründet.


 

Diese Mehrkosten kommen 2022 auf Sie zu

8. Deutsche Post: Erhöhung der Portogebühren zum 1. Januar

Die Produkte der Deutschen Post wie Postkarten, Briefe und Einschreiben werden ab 1. Januar 2022 teurer. Die neuen Preise in der Übersicht:

Produkte Geplante Preise ab 1. Januar 2022
Postkarte 0,70 Euro
Standardbrief 0,85 Euro
Kompaktbrief 1 Euro
Großbrief 1,60 Euro
Maxibrief 2,75 Euro
Prio 1,10 Euro
Einschreiben 2,65 Euro
Einschreiben Einwurf 2,35 Euro
Bücher- und Warensendung bis 500 g 1,95 Euro
Bücher- und Warensendung bis 1000 g 2,25 Euro

Quelle: Deutsche Post

 

9. Für Gas müssen Sie 2022 ordentlich ins Portemonnaie greifen

Um über 20 Prozent können die Gaspreise im kommenden Jahr steigen. Über 400 Gasgrundversorger haben bereits Preiserhöhungen angekündigt beziehungsweise ihre Preise erhöht, wie „tagesschau.de“ berichtet.

Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) kann dann vermutlich mit zusätzlichen Kosten von durchschnittlich zwischen 300 bis 370 Euro pro Jahr rechnen.

 

10. Höhere CO2-Abgabe bedeutet höhere Heizkosten

Um die CO2-Emissionen zu senken, steigt der CO2-Preis ab Januar stufenweise an. Das schlägt sich bei den Erdgas- und Heizölkosten nieder. Der Liter Heizöl wird um 9,5 Cent teurer. Erdgas wird dann 0,65 Cent pro Kilowattstunde (kWh) mehr kosten, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch Mineralölkonzerne geben die erhöhte CO2-Bepreisung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter. Das wird sich bei den Diesel- und Benzinpreisen bemerkbar machen.

 


 

Diese Neuheiten kommen 2022 im Alltag auf Sie zu

11. Absage wegen Corona – Gutscheine können ab 2022 ausgezahlt werden

Im Jahr 2020 und 2021 wurden wegen des Coronavirus viele Veranstaltungen abgesagt. Für bereits gekaufte Tickets erhielten aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung anfänglich viele Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel Gutscheine.

Wer Gutscheine bis 31. Dezember 2021 noch nicht eingelöst hat, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden, kann sich ab 1. Januar 2022 den Geldwert auszahlen lassen, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bekannt gab. Für nach dem 8. März 2020 erworbene Tickets müssen Sie keine Gutscheine akzeptieren, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale.

Folgende Veranstaltung sind von den Ticketvereinbarungen betroffen:

  • Festivals, Konzerte
  • Lesungen
  • Theater- und Filmvorführungen
  • Sportwettkämpfe
  • Dauerkarten für Museen, Freizeitparks, Schwimmbäder oder Stadien.

Sie können Ihre Gutscheine selbstverständlich weiterhin behalten und für kommende Veranstaltungstickets einlösen. Die Gutscheine haben eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

 

12. Ein weiterer Digitalisierungsschritt – elektronische Krankmeldung an Arbeitgeber kommt

Ärztinnen und Ärzte müssen Krankmeldungen bereits seit 1. Oktober 2021 digital an die Krankenkassen übermitteln. Ab dem 1. Juli 2022 werden die Kassen diese elektronisch übermittelten Krankmeldungen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern digital zur Verfügung stellen. Der „gelbe Schein“, wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung umgangssprachlich genannt wird, wird zumindest ein Stück weit mehr digitalisiert. Die Versicherten selbst bekommen aber erst einmal weiterhin eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von ihren behandelten Ärztinnen oder Ärzten ausgehändigt.

 

13. Deutsche Bahn: Ticketkauf bei Schaffnerin oder Schaffner nicht mehr möglich

Papierticket ade: Sie haben mal wieder zu wenig Zeit gehabt und die Fahrkarte erst nach dem Einsteigen in den Zug beim Zugpersonal gekauft? Die Möglichkeit wird ab Januar 2022 der Vergangenheit angehören. Im Zug haben Sie dann nur noch die Chance, sich nach Abfahrt – mit einer Frist von zehn Minuten – ein digitales Ticket über die DB-App oder die Bahnwebsite zu kaufen. Schwerbehinderte sind von dem Verkaufsstopp ausgenommen.

Werden Sie ohne Fahrkarte ertappt, kann es richtig teuer werden. Laut Gesetz muss der doppelte Fahrpreis gezahlt werden, mindestens aber 60 Euro. Im Extremfall können da schnell 250 bis 300 Euro zusammenkommen, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet.

 

14. Kündigungsbutton bei Verträgen im Internet

Ab dem 1. Juli 2022 gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher Erleichterungen bei Kündigungen von Laufzeitverträgen, die im Internet abgeschlossen werden können. Bisher war es oft schwierig einzusehen, wie Verträge, die online abgeschlossen wurden, zu kündigen sind. Das viele Suchen, Klicken und Briefe schreiben hat dann ein Ende. Dafür wird der Kündigungsbutton auf Websites als unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit per Mausklick verpflichtend eingeführt.

Gehen Unternehmerinnen und Unternehmer dem nicht nach, können Sie einen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.

 

15. Viele Brückentage im kommenden Jahr

Die Corona-Pandemie wird uns noch eine Weile in Schach halten. Auszeiten und Ruhephasen von der angespannten Situation sind daher besonders wichtig. Dafür bieten sich im Jahr 2022 viele Brückentage an.

26 Urlaubstage einreichen, bis zu 60 freie Tage genießen: So viel Urlaub können viele Bürgerinnen und Bürger nächstes Jahr theoretisch machen, wenn Sie die Brückentage clever einsetzen. Allerdings gelten einige Feiertage nur in bestimmten Bundesländern.

 

16. Tschüss Plastiktüte

Einkaufstüten aus Plastik dürfen ab dem 1. Januar 2022 an Kassen von Supermärkten, Discounter, Drogerien und anderen Geschäften nicht mehr ausgegeben werden.

Von der Regel unberührt bleiben die stabileren Mehrwegtaschen und die durchsichtigen Knotenbeutel für Obst und Gemüse. Allerdings gibt es für Letztere in vielen Supermärkten und Discountern bereits Alternativen in Form von Mehrwegbeuteln.

 

17. Wohin mit Elektroschrott? Ab zum Supermarkt

Apropos Supermarkt. Ihre alten oder defekten Elektrogeräte wie Smartphones, elektrische Zahnbürsten, Rasierer oder Taschenrechner können Sie ab Januar 2022 auch in Discountern und Supermärkten abgeben. Die Regelung gilt für Geschäfte mit einer Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern, die selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen.

Größere Geräte wie Fernseher können Sie dort ebenfalls loswerden, allerdings müssen Sie dann auch ein neues Gerät mitnehmen.

 

18. Mehr Möglichkeiten bei mangelhafter Ware

Leichter wird es auch für Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn sie bei gekaufter Ware innerhalb des ersten Jahres Mängel oder Schäden feststellen. Die sogenannte Beweislastumkehr wird ab dem 1. Januar 2022 für alle Verträge von bislang sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. So wird davon ausgegangen, dass auftretende Schäden bereits beim Kauf bestanden. Gewährleistungsrechte können demnach leichter geltend gemacht werden, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilt.

Voraussetzung ist natürlich, Händlerinnen oder Händler können Ihnen nicht beweisen, dass Sie den Schaden selbst zu verantworten haben.

 

19. Küken dürfen leben

Was lange währt … die Bundesregierung verbietet nach langem Hin- und Her das Kükentöten. Ab Januar dürfen Hühnerküken nicht mehr geschreddert beziehungsweise getötet werden. Im Durchschnitt werden jährlich etwa 45 Millionen männliche Küken direkt nach dem Schlüpfen getötet, weil sie für die Wirtschaft kaum von Nutzen sind. Hintergrundinformationen zum Kükentöten finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung.

 

20. Haustiere dürfen bleiben

Haustiere sowie alle Gegenstände in der Wohnung, die für „eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung“ benötigt werden, sind für Schuldnerinnen und Schuldner ab 1. Januar unpfändbar. Das und weitere Verbesserungen gehen aus Änderungen zum Pfändungsschutz hervor, wie die Verbraucherzentrale bekannt gab.

(Stand: 13. Dezember 2021)

 

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