Kurze Tage, lange Finger: Einbruchschutz
Gerade in der dunklen Jahreszeit sind Einbrecher besonders aktiv. Da es im Herbst und Winter früher dunkel wird, haben Einbrecher gerade zu dieser Zeit Hochsaison. In den Wohnungen wird oftmals bereits ab 16 Uhr das Licht angeschaltet und somit ist für Außenstehende schnell ersichtlich ob jemand zuhause ist.
Einbruchschutz – bisher noch kein Standard in Häusern und Wohnungen. Alle sieben Minuten geschieht ein Einbruch: Ungesicherte Fenster und Türen überwindet der Einbrecher nur mit einem Schraubendreher in wenigen Sekunden – und Täter interessieren jedes Haus und jede Wohnung! Viele sind der Meinung „bei uns gibt es nichts zu holen…“ – aber ist das von außen ersichtlich? Einbrecher rauben neben finanziellen Werten und lieben Erinnerungsstücken vor allem unser Sicherheitsgefühl!
Lassen Sie es nicht soweit kommen: Wir möchten die dunklen Monate zum Anlass nehmen, Sie auf die Fördermöglichkeiten der KfW durch einen Investitionszuschuss zum Thema Einbruchschutz aufmerksam zu machen.
Das Wichtigste in Kürze
Zuschuss bis zu 1.600 Euro
- Für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen
- Für Eigentümer und Mieter
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z.B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
- Einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
- Mieter
sind.
Maßnahme mit der Polizei planen
Viele einzelne Maßnahmen können Sie vor Einbruch schützen. Lassen Sie sich am besten vor Ort kompetent beraten: Die Polizei unterstützt Sie gerne bei der Planung, Ihr Zuhause sicherer zu machen. Die polizeilichen Beratungsstellen in Ihrer Nähe und weitere wichtige Informationen rund um den Einbruchschutz finden Sie unter www.k-einbruch.de.
Zuschuss beantragen
Gerne prüfen wir vorab mit Ihnen gemeinsam ob Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Für unterschiedliche Vorhaben können Sie auch mehrere Förderprodukte gleichzeitig nutzen. So erhöhen Sie die Gesamtsumme der Zuschüsse – und die zusätzlichen Informationen unserer Finanzierungsberaterinnen und Finanzierungsberater lohnen sich doppelt für Sie. Sprechen Sie uns an.
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne.
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Kommentare
Axel Schwarzer schreibt am 07.05.2022 um 13:22 Uhr:
Axel Schwarzer schreibt am 23.07.2022 um 19:39 Uhr:
Die Aufstellung der förderungswürdigen ist sehr wertvoll !
Lg Schwarzer
Axel Schwarzer schreibt am 08.10.2022 um 12:02 Uhr:
Die Aufstellung der förderungswürdigen Massnahmen ist sehr wertvoll !
Lg Schwarzer
Prinzipiell gilt: präventiver Einbruchschutz vor überwachenden Eibruchschutz Installieren Sie ein gut sichtbares Video-, Bewegungsmelder und Alarmsystem, um Einbrecher abzuschrecken. Auch Blendeeinrichtungen, die an Bewegungsmeldern angeschlossen sind, haben eine große Wirkung. Konzentrieren sich die Alarmsysteme an einer Stelle, könnte das den Verdacht erwecken, dass in jenen Räumlichkeiten besondere Werte oder Papieren sind. In Mehrfamilienhäusern wird am häufigsten durch die Eingangstür in die Wohnung eingebrochen. Wohnungen, die sich im Erdgeschoss befinden, werden jedoch meistens durch die Fenster oder Balkontür aufgebrochen. Letztere gilt als Achillesferse im Einbruchschutz Als die üblichen Widerstandsklassen haben sich die RC2 und RC3 etabliert.