Hydraulischer Abgleich – Der Geheimtipp unter den Energiespartipps
Starke Fließgeräusche oder ungleichmäßige Wärmeverteilung der Heizkörper? Wenn Ihnen das bekannt vorkommt, sollten Sie über einen hydraulischen Abgleich nachdenken – mit wenig Aufwand können so Energie und Heizkosten gespart werden. Trotz staatlicher Förderung wird diese effektive Maßnahme zur Effizienzsteigerung von bis zu 15% nur von wenigen Verbrauchern genutzt.
Beim hydraulischen Abgleich ermittelt Ihr Fachbetrieb/Energieberater die benötigte Wärme für jeden Raum – die Heizlast. Seit 01.01.2023 muss ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (rechnerisches Verfahren der Heizlast) ermittelt werden. So lässt sich die optimale Menge des Heizwassers in jedem Heizkörper zu jeder Zeit sicherstellen. Durch die ideale Verteilung des Heizwassers, verteilt sich die Wärme im Gebäude gleichmäßiger und somit effizienter – zugunsten eines höheren Wohnkomforts und reduzierten Energieverbrauches.
Durch die Effizienzsteigerung der Heizungsanlage, lässt sich der Energieverbrauch sowie die Heizkosten bestehender Anlagen senken. Mit der am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Energiesparverordnung sind alle Gebäude, die über eine Gasheizung verfügen, dazu verpflichtet einen Heizungscheck durchführen zu lassen.
Größere Mietshäuser müssen sich an strengeren Vorschriften orientieren. In Bestandsgebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten müssen die Zentralheizungen bis zum 30. September 2023 hydraulisch abgeglichen werden.
Auch bei Büro- und Geschäftsgebäuden mit einer zu beheizenden Fläche von über 1.000 Quadratmetern ist das Durchführen eines hydraulischen Abgleiches bis zum 15. September 2024 Pflicht.
Aufgrund der starken Auslastung der Fachbetriebe sollten Sie sich frühestmöglich um einen Termin zum hydraulischen Abgleich kümmern. Gerne können Sie sich zur Erstberatung auch bei uns im Energiestudio melden.
Ansprechpartner: Marvin Lenz
Telefonnummer: 0174-3080361
E-Mail: Energiestudio-Limburg@eisen-fischer.de
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