Hausbau während der Corona-Krise

eingestellt von Carolin Berger am 24. April 2020

Hausbau während der Corona-Krise

Was Bauherren in Zeiten von Corona wissen müssen

Ein Bauvorhaben kann schon ohne Corona eine Herausforderung sein. Durch die Krise werden Bauherren jetzt zusätzlich auf die Probe gestellt. Wir beantworten Ihnen die Fragen, die derzeit wirklich zählen.

Darf während der Corona-Krise gebaut werden?

Grundsätzlich ist der Hausbau auch während der Krise erlaubt. Die Voraussetzung ist, dass alle geltenden Regeln zum Schutz vor dem Virus eingehalten werden. Informieren Sie sich darüber bei den Behörden des jeweiligen Bundeslands. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass sich aktuell viele Termine und Fristen verzögern. Oft kommt es auch zu Lieferschwierigkeiten.

Gelten Termine und Fristen auch während der Corona-Krise?

Bauunternehmen und Handwerker müssen Termine und Fristen grundsätzlich auch während der Krise einhalten. Das gilt, wenn keine Gründe höherer Gewalt dagegen sprechen. So können sich Termine dennoch verzögern, wenn zum Beispiel Handwerker am Virus erkrankt sind oder sich in Quarantäne befinden.

Außerdem kommt es aktuell vermehrt zu Lieferschwierigkeiten. Denn viele Hersteller und nicht zuletzt die internationale Post haben durch Corona mit Hindernissen zu kämpfen. Der betroffene Unternehmer muss gegebenenfalls nachweisen, dass er den jeweiligen Termin aufgrund des Coronavirus nicht halten konnte.

Auf höhere Gewalt kann sich der Unternehmer außerdem nur berufen, wenn die aktuelle Situation der Krise zum Zeitpunkt der Terminplanung nicht absehbar war. Wenn Sie Anfang April 2020 mit dem Unternehmer geplant haben, wird sich dieser voraussichtlich nicht auf höhere Gewalt berufen können. Kann er vereinbarte Fristen dennoch nicht einhalten? In diesem Fall können Bauherren unter Umständen Vertragsstrafen geltend machen.

Was passiert, wenn es zu Bauverzögerungen kommt?

Wichtig ist, dass Bauherr und Unternehmen möglichst früh miteinander sprechen. Versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Natürlich sind Verzögerungen sehr ärgerlich und können auch mit zusätzlichen Kosten einhergehen. Störend ist auch, dass anschließende Gewerke zeitlich neu eingeplant werden müssen, also gleich die komplette Zeitplanung durcheinandergeraten kann.

Endet das Gespräch mit dem Auftragnehmer aber mit der Kündigung, werden Sie es in der aktuellen Situation als Bauherr eventuell schwer haben, ein anderes Unternehmen zu finden. So könnten sich die Fristen möglicherweise noch mehr verzögern.

Prüfen Sie zunächst genau, ob das Unternehmen wirklich aufgrund höherer Gewalt durch die Corona-Krise nicht im vereinbarten Zeitraum leisten kann. Trifft das zu, sollten Sie neu planen. Gibt es berechtigte Zweifel, ob die Verzögerung wirklich in Zusammenhang mit dem Coronavirus steht, sollten Sie schriftlich nachfassen und mahnen, die Fristen einzuhalten. Bezahlen Sie Rechnungen unbedingt immer erst, wenn die jeweiligen Leistungen komplett erbracht wurden!

Wer zahlt, wenn es durch Verzögerungen zu Mehrkosten kommt?

Normalerweise muss das Bauunternehmen zahlen, wenn es die Verzögerungen verschuldet hat. In der derzeitigen Situation kann es sich aber möglicherweise auf höhere Gewalt berufen. Höhere Gewalt liegt vor, wenn der eigentliche Grund für den Schaden von außen kommt, also nicht selbst verschuldet wurde, vorher nicht absehbar war sowie nachher nicht vermeidbar ist. Dabei muss das Unternehmen nachweisen, dass es sich um höhere Gewalt handelt. Trifft das zu, zahlt der Auftraggeber die Mehrkosten selbst.

Darf ich meine Baustelle besuchen?

Bauherren dürfen ihre Baustelle besuchen. Das Bauunternehmen darf Ihnen das nicht verbieten. Wichtig: Bei einem Neubau mit einem Bauträger ist dieser während des Baus noch Eigentümer von Grundstück und Haus. Damit ist der Bauträger der Bauherr und kann Ihnen unter Umständen den Zutritt verbieten.

Was mache ich, wenn Baumaterialien nicht mehr geliefert werden können?

Fassen Sie regelmäßig nach und versuchen Sie, Lieferverzögerungen möglichst kurz zu halten. Dem Unternehmen Druck zu machen, hilft aber in der Regel auch nichts, denn es kann ja bei Lieferverzögerungen aufgrund der Corona-Krise nichts an der Situation ändern.

Kommt es zum Stillstand auf der Baustelle, ist normalerweise das Bauunternehmen dafür verantwortlich, dass alles sicher abgedeckt wird. Wenn Sie Zweifel daran haben, dass zum Beispiel Materialien ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt sind, können Sie zunächst darauf hinweisen. Ändert sich nichts an der Situation, sollten Sie selbst handeln. Nehmen Sie möglichst einen Experten mit und fotografieren Sie den Zustand vorher und nachher. So vermeiden Sie später Schwierigkeiten mit dem Bauunternehmen.

Was mache ich, wenn der Einzug verschoben werden muss?

Sprechen Sie mit allen Beteiligten. Möglicherweise ist Ihr Vermieter in der aktuellen Situation sogar froh, wenn Sie noch etwas länger bleiben und später umziehen. Denn: Während der Krise einen Nachmieter zu finden, ist ohnehin nicht leicht.

Ein Umzug ins Hotel bringt dagegen hohe Kosten mit sich. Wenn sich das Bauunternehmen auf höhere Gewalt als Grund für die Verzögerung berufen kann, zahlen Sie als Bauherr selbst. Versuchen Sie, Stress abzufangen, indem Sie früh mit der Planung beginnen und, wenn möglich, einen Plan B bereithalten. Für den Fall, dass sich der Einzug verschiebt.

Wer zahlt, wenn die Baufirma Konkurs geht?

Haben Sie in Ihrem Vertrag eine Fertigstellungsbürgschaft abgeschlossen? Dann bürgt das jeweilige Institut beziehungsweise der Versicherer, wenn die Firma den Bau nicht abschließen kann. Mit einer Baufertigstellungsversicherung sind Sie bei Insolvenz des Bauunternehmens in der Regel ebenfalls finanziell abgesichert.

Ganz wichtig beim Thema Geld: Zahlen Sie auf jeden Fall immer nur Rechnungen für Leistungen, die erfolgt sind!

Was passiert, wenn ich aufgrund der Corona-Krise meine Baufinanzierung nicht mehr bezahlen kann?

Das neue „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ ermöglicht es Ihnen, Ihre Darlehensrate bei Einkommensausfällen durch das Coronavirus zu pausieren. Das gilt für Verträge, die Sie vor dem 15. März 2020 abgeschlossen haben.

Sie können die Zahlung aktuell für maximal drei Monate aussetzen, nämlich für den Zeitraum zwischen 1. April und 30. Juni 2020. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommensausfall durch die Corona-Krise verursacht wurde.

Wichtig ist, dass Sie die Zahlung nicht eigenmächtig aussetzen. Sprechen Sie vorher mit uns beziehungsweise dem Kreditinstitut, das Ihnen das Darlehen gewährt hat. Wir leiten die Stundung dann für Sie in die Wege.

 

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Wir beraten Sie gerne.

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