Guter Schutz für Kunden im Internet

eingestellt von Carolin Berger am 18. April 2021

Guter Schutz für Kunden im Internet

 

So bequem und unkompliziert Online-Shopping auch ist – es kann schnell zu Ärger führen, wenn etwa die Ware nicht geliefert wird oder Internetkriminelle einem das Geld aus der Tasche ziehen. Mit einer Cyberversicherung oder dem Internetkäuferschutz können sich Sparkassenkunden besonders beim Online-Shopping vor bösen Überraschungen schützen.

Heutzutage bewegen wir uns ganz selbstverständlich im Internet und geben viele Daten preis. Das ruft Kriminelle auf den Plan. Hacker nehmen längst nicht mehr nur Unternehmen, sondern immer öfter auch Privatpersonen ins Visier. Der Digitalverband Bitkom hat ermittelt, dass 2019 – das sind die jüngsten verfügbaren Zahlen – insgesamt 55 Prozent der Internetnutzer in Deutschland Opfer von kriminellen Vorfällen im Internet geworden ist. Dies entspricht einem Anstieg von 5 Prozentpunkten im Vergleich zu 2018.

Die Vorfälle werden oft durch das eigene Verhalten begünstigt. Nicht jeder liest die AGBs im Netz, achtet immer darauf, wer Zugriff auf persönliche Daten erhält oder nutzt sichere Passwörter. Die Folgen können von finanziellen Schäden über Datendiebstahl bis hin zu Viren- und Hackerangriffen reichen.

Die Sparkassen bieten Cyber-Versicherungen und arbeiten dabei mit verschiedenen Versicherungspartnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen. Der Schutz der Versicherungen kann von Schäden bei Internetkäufen, -verkäufen, über die Kostenübernahme für die Rettung persönlicher Daten nach einer Online-Attacke, die Absicherung von Vermögensschäden nach missbräuchlicher Verwendung von Identitätsdaten bis hin zur Unterstützung beim Löschen rufschädigender Inhalte im Netz reichen. Welche Leistungen Sie konkret in Anspruch nehmen können, teilt Ihnen Ihr Sparkassenberater gerne mit.

Guter Käuferschutz auch mit der Kreditkarte

Wer eine Sparkassen-Kreditkarte besitzt, kann den Sparkassen-Internetkäuferschutz in Anspruch nehmen, sofern dieser im Leistungsumfang enthalten ist.* Er kann zwar Betrugsfälle und Ärger mit Online-Händlern nicht verhindern, hilft aber im Schadensfall. Zum Leistungsspektrum gehören:

  • Rückerstattung des Kaufpreises, wenn online bestellte Ware nicht geliefert wird, auf dem Versandweg abhandenkommt oder beschädigt wird.
  • Telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl in anderen Fällen. Ein Beispiel: Die bestellte Ware weist Gebrauchsspuren auf, aber der Händler weigert sich, Neuware zu liefern.

* Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Internet-Lieferschutz-Versicherung der Deutschen Assistance Versicherung AG, Düsseldorf, HRB 64583 und den telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Düsseldorf, HRB 12073 bzw. den Versicherungsbedingungen Ihrer Sparkassen-Kreditkarte.

 

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