Fassadendämmung: Vorteile, Förderung und Möglichkeiten

Bis zu 30 Prozent der Energieverluste eines Gebäudes fallen auf die Fassade. Mit einer Fassadendämmung sorgen Sie für Abhilfe. Sie sparen Energie, senken Ihre Heizkosten und steigern zudem den Wert Ihrer Immobilie. Doch wann lohnt sich die Maßnahme? Welche Möglichkeiten gibt es zum Dämmen der Fassade und welche Kosten fallen an? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Dämmung der Fassade spart Heizkosten und CO2 ein

Bei der Fassadendämmung geht es darum, die energetische Qualität der Gebäudehülle zu verbessern. Als Folge dessen geht weniger Wärme über diese verloren. Ihre Heizung muss weniger leisten und Sie sparen Heizkosten ein. Mit dem Energieverbrauch sinkt dabei auch der CO2-Ausstoß. Sie schonen fossile Rohstoffe, entlasten das Klima und schaffen zudem optimale Voraussetzungen für eine Umweltheizung wie die Wärmepumpe. Darüber hinaus erreichen Sie eine bessere Energieeffizienzklasse und steigern den Wert Ihrer Immobilie.

Übrigens: Möchten Sie neben der Fassade auch andere Bereiche Ihres Hauses modernisieren? Wir unterstützen Sie gern dabei!

Pflicht zur Fassadendämmung und gesetzliche Vorgaben

Sinnvoll ist die Dämmung der Fassade, wenn Arbeiten an den Hüllflächen anstehen. Denn dann fallen Kosten für Gerüst, Putz und Farbe ohnehin an. In einigen Fällen verpflichtet der Gesetzgeber aber auch zur Fassadendämmung. Der Fall ist das nach dem  Gebäudeenergiegesetz (GEG), wenn Sie:

  • Teile der Fassade ersetzen oder neu aufbauen
  • den Außenputz abschlagen und neu anbringen
  • eine Verkleidung an der Außenseite aufbringen
  • die Fassade verschalen oder von außen dämmen

Betreffen die Änderungen mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche, ist ein U-Wert von 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin einzuhalten. Diesen erreichen Sie etwa mit einer 14 Zentimeter starken Dämmung (WLG 035). Ausnahmen bestehen, wenn die Fassadendämmung in der benötigten Stärke technisch nicht möglich ist und dann, wenn die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 bereits unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist. Ist die Dämmstärke begrenzt, erfüllen Sie die Vorgaben mit der technisch höchstmöglichen Stärke einer Dämmung der Wärmeleitgruppe 035 (045 bei natürlichen Dämmstoffen oder Einblasdämmung). Erfüllt die Wand die genannten Vorgaben bereits, entfällt die Dämmpflicht komplett.

Verschiedene Möglichkeiten zur Dämmung der Fassade

Planen Sie die Fassadendämmung an Ihrem Haus, stehen verschiedene Lösungen zur Auswahl.

  • Am bekanntesten ist das Wärmedämmverbundsystem (WDVS). Dabei bringen Fachhandwerker Dämmplatten an der Fassade an. Es folgt ein Putz, den Sie wie gewohnt streichen (lassen) können. Aufeinander abgestimmte Materialien sorgen dabei für einen hohen Wärmeschutz und optimale bauphysikalische Eigenschaften. Haben Sie bereits eine Dämmung? Genau wie den bestehenden Putz an der Fassade können Sie diese häufig überdämmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Untergrund die hinzukommende Last sicher aufnimmt.
  • Eine Alternative ist die vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF). Bei dieser Fassadendämmung installieren Fachhandwerker ein Tragwerk auf der Außenwand. Dieses füllen sie mit Dämmstoffen aus, bevor eine wasserdampfdurchlässige Unterspannbahn die Dämmebene abschließt. Es folgt ein Luftspalt und eine Verkleidung mit Holz, Platten oder anderen Werkstoffen. Der große Vorteil liegt dabei in der Hinterlüftung, durch die Feuchtigkeit optimal abgeführt wird. Die Fassadenbekleidung ist zudem hochwertiger und in vielen Fällen auch länger haltbar.
  • Ist eine Fassadendämmung von außen nicht möglich, können Sie auch eine Innendämmung vornehmen lassen. Bei dieser bringen Experten die Dämmstoffe innen an der Fassade an. Infrage kommen luftdichte sowie kapillar aktive Systeme. Erstere bestehen aus Dämmplatten und einer luftdichten Folie, die das Eindringen von Wasserdampf verhindern soll. Auf der Innenseite folgt dann in der Regel eine Verkleidung mit Bauplatten, die Sie wie gewohnt streichen oder tapezieren können. Da die Umsetzung der Fassadendämmung technisch anspruchsvoll ist und einige Risiken birgt, hat sich mit der kapillar aktiven Innendämmung eine Alternative etabliert. Diese besteht aus Bauplatten, die viel Feuchtigkeit aufnehmen, speichern und zeitversetzt wieder abgeben. Sie kommen ohne luftdichten Abschluss aus und schützen optimal vor Kondensation und Schimmel.
  • Haben Sie eine zweischalige Wand, kommt auch die Kern- oder Einblasdämmung Dabei bringen Experten Dämmstoffe über Löcher in den sauberen und mindestens drei Zentimeter starken Fassadenspalt ein. Die Maßnahme ist schnell umsetzbar. Sie bietet im Vergleich den geringsten Wärmeschutz, lässt sich aber auch mit einer Fassadendämmung von außen oder von innen kombinieren.

Kosten, Förderung und Amortisation der Maßnahme

Die Kosten der Fassadendämmung liegen je nach System bei 100 bis 250 Euro pro Quadratmeter. Abhängig von den möglichen Einsparungen rentiert sich die Maßnahme nach zehn bis 20 Jahren.

Wichtig zu wissen: Erreichen Sie einen U-Wert von 0,20 Watt pro Quadratmeter und Kelvin, fördert der Staat die Maßnahme mit Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen oder steuerlichen Vergünstigungen. Die Förderhöhe liegt bei 15 bis 20 Prozent und senkt die Kosten der Fassadendämmung damit spürbar. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Zuschüsse und Ergänzungskredite vor Maßnahmenbeginn mit einem Energieberater beantragen. Den Steuerbonus erhalten Sie hingegen nachträglich, verteilt über drei Jahre.

Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit dem Ratgeberportal energie-fachberater.de entstanden.

 

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