Erbbaurecht – Eigenes Traumhaus ohne ein Grundstück finanzieren zu müssen
Das Erbbaurecht bezeichnet das Recht, auf dem Grundstück eines anderen zu bauen, es wird umgangssprachlich oft auch als Erbpacht bezeichnet – diese existiert in Deutschland allerdings seit 1947 nicht mehr. Das Erbbaurecht bietet Eigentümern in Deutschland die Möglichkeit, Eigentum an einem Grundstück vom darauf stehender Gebäude zu trennen. Bauland ist in den letzten Jahren immer teurer geworden, jetzt steigen zusätzlich noch die Zinsen für die Finanzierung – ein Grundstück per Erbbaurecht zu Nutzen ist daher eine interessante Alternative zum Kauf. Insbesondere für Bauherren, die sich zwar den Bau einer Immobilie leisten möchten, jedoch obendrein nicht noch über genügend finanzielle Mittel für ein Baugrundstück verfügen.
Und so funktioniert das Erbbaurecht:
Für einen vertraglich festgelegten Zeitraum zahlt der Bauherr dem Erbbaupachtgeber für das Erbbaurechtsgrundstück den vereinbarten Pachtzins. So muss kein hoher Betrag für den Grundstückskauf eingeplant werden und die evtl. hohen Zinsen für Immobiliendarlehen spielen an dieser Stelle keine Rolle mehr.
Neugierig geworden?
Die Kreissparkasse Limburg bietet attraktive Baugrundstücke in Ortsrandlage von Frickhofen mit Erbbaurecht an. Es stehen verschiedene Grundstücke mit Größen zwischen ca. 414 m² und 723 m² zur Verfügung. Der Erbbaurechtszins beträgt 4,00 Euro pro m² jährlich bei einer Vertragslaufzeit von 99 Jahren.
Rechenbeispiel für eines unserer angebotenen Baugrundstücke in Frickhofen:
Erbbaurecht:
Grundstücksgröße: 495 m²
Erbbaurechtszins/m² p.a.: 4,00 € pro m² p.a.
Erbbaurechtszins p.a. für das Grundstück: 1.980 € p.a.
Finanzierung:
Bei einem Kauf des Grundstückes bei einer Größe von 495 m² und einem Grundstückspreis
von 180,00€/m² wäre ein Kaufpreis von 89.100,00 € zu finanzieren.
Kaufpreis: 89.100 €
Bspw. 4% Zins und 3% Tilgung
Anfänglicher Zins und Tilgung p.a.: 6.937 € p.a.
Es ergibt sich also eine jährliche Ersparnis von 4.957,00 €. Dieses Geld kann man bspw. für die Finanzierung des Hausbaus verwenden. Natürlich darf man nicht verschweigen, dass man nicht der Eigentümer des Grundstückes wird. Der Erbbaurechtsvertrag ist aber auf 99 Jahre angelegt und kann beliebig häufig verlängert werden.
Interessiert?
Rufen Sie uns gerne an.
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Kommentare
Julia Monacis schreibt am 04.09.2024 um 18:55 Uhr:
Antwort von Sylvana Löw-Willems am 05.09.2024 um 11:23 Uhr:
Hallo Frau Monacis,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unser Makler-Team wird sich bei Ihnen melden.
Viele Grüße und einen schönen Tag!
Hallo. Wir interessieren uns für Grundstück Nummer 19/78.
Gibt es ein Bebauungsplan?
Was sind ihre Reservierungsfristen?
Wie sind die Maße vom Grundstück? (Länge,Breite)
Vielen Dank
Mit freundliche Grüßen
Julia Monacis