Beglaubigung oder Beurkundung: Was ist der Unterschied?
Zeugnisse, Geburtsurkunden oder Vollmachten: Manchmal benötigt man eine beglaubigte Kopie oder sogar eine Beurkundung. Wo der Unterschied liegt und wo man was bekommt, lesen Sie in diesem Beitrag.
Es passiert zwar nicht jeden Tag – aber ab und zu schon: Man braucht eine Bestätigung dafür, dass die Kopie eines Dokuments dem Original entspricht. Das kann beispielsweise bei einem Zeugnis sein, bei einer Vorsorgevollmacht oder einer Geburtsurkunde. Oder man benötigt eine amtliche Bestätigung dafür, dass man ein bestimmtes Dokument selbst unterschrieben hat.
Zwei Arten der Beglaubigung
Für beides gibt es die Beglaubigung: Bei der Beglaubigung einer Abschrift wird bestätigt, dass sie beziehungsweise die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die Echtheit des Originals wird dabei nicht geprüft. Bei der Beglaubigung der Unterschrift wird bestätigt, dass sie tatsächlich von demjenigen stammt, der das behauptet.
Ein Notar kann beide Arten der Beglaubigung vornehmen. Man spricht in diesem Fall von einer öffentlichen Beglaubigung. Beglaubigt eine Behörde, die ein Dienstsiegel führt, das Dokument, ist dies eine amtliche Beglaubigung. Zu den siegelführenden Behörden gehören zum Beispiel Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Ein Schulzeugnis kann aber auch die Schule beglaubigen, die das Zeugnis ausgestellt hat. Einzelheiten können hier allerdings von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Besonderheiten gelten für Personenstandsurkunden. Dazu zählen zum Beispiel Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden: Abschriften dieser Dokumente können nur im Standesamt vom Standesbeamten selbst beglaubigt werden.
Unterschied: Beglaubigung und Beurkundung
Von der Beglaubigung zu unterscheiden ist die Beurkundung durch einen Notar, wie sie zum Beispiel bei einem Grundstückskaufvertrag oder einer Güterstandsvereinbarung erforderlich ist. Hier wird die Originalurkunde vom Notar errichtet, den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen in Gegenwart des Notars eigenhändig unterschrieben. Durch dieses Verfahren wird öffentlich bestätigt, dass die Unterschriften echt sind. Außerdem wird das Dokument mit seinem gesamten Inhalt in den Rang einer öffentlichen Urkunde erhoben und genießt damit im Rechtsverkehr erhöhtes Vertrauen.
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Kommentare
Jan Dijkstra schreibt am 23.02.2022 um 11:20 Uhr:
Dina schreibt am 21.07.2023 um 09:34 Uhr:
Ich hätte gedacht, dass eine Beurkundung einen offizielleren Charakter hat. Eine Beglaubigung ist einfach nur ein Dokument das eben beglaubigt werden muss. Sie haben das im Text aber noch mal sehr viel besser erklärt und die Unterschiede werden klar.
Antwort von Anita Sahi am 24.07.2023 um 10:16 Uhr:
Vielen lieben Dank für Ihren Kommentar. Es freut uns, dass Ihnen der Artikel gefällt.
Liebe Grüße
Ihr Social Media Team
Nils E. schreibt am 04.11.2023 um 15:30 Uhr:
Vielen Dank für diesen Artikel Beurkundung und Beglaubigung. Gut zu wissen, dass Notare beide Arten der Beglaubigung, aber auch Beurkundungen vornehmen können. Ich werde beim Notar nachfragen, welches Prozedere für mein Anliegen das richtige ist.
Antwort von Anita Sahi am 06.11.2023 um 07:43 Uhr:
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Es freut uns zu hören, dass Ihnen der Beitrag gefallen hat.
Liebe Grüße
Ihr Social-Media Team der KSK Limburg
S Auconybrown schreibt am 21.01.2024 um 07:14 Uhr:
Nice post!
Tuula Lipponen schreibt am 22.01.2024 um 15:41 Uhr:
Dass es zwei unterschiedliche Arten von Beglaubigungen gibt, wusste ich gar nicht. Ich benötige für ein wichtiges Schreiben eine notarielle Beglaubigung. Hoffentlich finde ich bis morgen ein Notariat, welches mir dabei schnell weiterhelfen kann.
Gut zu wissen, inwiefern sich eine Beglaubigung von der Beurkundung unterscheidet. Ich benötige eine notarielle Beglaubigung für ein wichtiges Dokument. Hoffentlich finde ich dafür schnell einen erfahrenen Notar.