Baukindergeld – Was Sie wissen sollten
Seit 2018 gibt es ein neues Fördermittel vom Staat: Das Baukindergeld – Eine tolle Finanzspritze für Familien, die gerade angefangen haben ein Haus zu bauen / zu kaufen oder es in Zukunft vorhaben. Es soll Familien bei der hohen finanziellen Last unterstützen und sie ermutigen, selbstgenutztes Wohneigentum zu erwerben. Doch mit dem Thema kamen auch viele Fragen auf. Wir geben Ihnen heute einige wichtige Informationen, die Sie berücksichtigen sollten.
Wer kann Anträge stellen?
Familien mit Kindern und Alleinerziehende,
- die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden sind und
- die selbst kindergeldberechtigt sind oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben und
- in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und
- deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt können Sie 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.
Wann und wie ist der Zuschuss zu beantragen?
Sie beantragen den Zuschuss im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal), nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de – Haben Sie weitere Fragen zum Baukindergeld oder zur Baufinanzierung? Vereinbaren Sie gerne einen Termin und lassen Sie sich von uns zu dem Thema beraten. Wir freuen uns auf das Gespräch.
Ansprechpartner Baukindergeld:
Achim Kremer
(stellv. Abteilungsleiter des Immobiliencenters)
„Das Baukindergeld ist eine tolle Sache! Jetzt schnellstmöglich sichern und davon profitieren.“
Telefon: 06431 / 202 722 12
E-Mail: achim.kremer@ksk-limburg.de
Quelle: www.kfw.de
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Kommentare
Manfred Wezorke schreibt am 23.04.2019 um 10:04 Uhr:
Antwort von Carolin Berger am 23.04.2019 um 11:38 Uhr:
Lieber Herr Wezorke,
vielen Dank für Ihre Frage. Gerne beantworten die Kollegen bei der KfW all Ihre Fragen zum Thema Baukindergeld. Nutzen Sie die kostenlose Servicehotline der KfW: 0800 539 9006.
Viele Grüße
Carolin Berger
Kreissparkasse Limburg
Gt. Morgen, ich habe folgende Frage zum Baukindergeld. Sicherlich eine tolle Sache für Eltern die kleine bzw. junge Kinder haben. Ich habe eine Enkeltochter, sie ist 23 Jahre alt und bezieht unbegrenzt Kindergeldgeld, auch über das 25. Lebensjahr hinaus. Desweiteren einen Kindergeldberechtigten Enkelsohn / Lehre-21 Jahre alt), für beide ist die Baukinderregelung Utopie, insbesondere für die Eltern die 2018 Wohneigentum erworben haben. Kennen Sie Ausnahmeregeln, insbesondere für die behinderte Enkeltochter ? Vielen Dank f. d. Antwort. Mfg Wez.