Baukindergeld: Familien erhalten Förderung
Sie wollen ins eigene Haus oder in eine eigene Wohnung ziehen? Dann profitieren Sie vielleicht vom Baukindergeld. Lesen Sie hier, welche Regeln gelten.
Sie haben sich für den Bau oder Kauf einer Immobilie entschlossen? Eine gute Wahl! Unter Umständen können Sie sogar eine staatliche Unterstützung erhalten, wenn Sie Kinder haben, die noch nicht volljährig sind und mit Ihnen einziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in Ihr eigenes Haus oder nur in eine Wohnung ziehen, ob Sie kaufen oder bauen.
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Kind liegt sie über zehn Jahre bei jeweils 1200 Euro. Das macht also insgesamt je Kind 12.000 Euro.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Sie müssen in eine selbst genutzte Immobilie ziehen und mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben, das mit Ihnen einzieht. Das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen darf nicht höher als 75.000 Euro sein. Pro Kind dürfen Sie außerdem 15.000 Euro zusätzlich anrechnen. Wenn Sie also maximal 90.000 Euro Einkommen haben, bekommen Sie die Förderung in Höhe von 12.000 Euro für ein Kind. Bei zwei Kindern gilt natürlich auch das maximale zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen von 75.000 Euro. Sie dürfen aber zweimal 15.000 Euro hinzurechnen. So liegt das maximale Einkommen bei 105.000 Euro – und Sie erhalten eine Förderung von 2 x 12.000 Euro = 24.000 Euro.
Wie kommt man an das Geld?
Wer kauft oder baut und mindestens ein Kind unter 18 Jahren hat, sollte einen Antrag auf Baukindergeld bei der KfW stellen. Mehr Informationen gibt es hier.
Welche Fristen muss man beachten?
Spätestens Ende 2020 muss der Kaufvertrag unterschrieben sein. Wenn Sie bauen, benötigen Sie bis zu diesem Zeitpunkt die Baugenehmigung. Der letzte Tag, an dem Sie den Antrag auf Baukindergeld stellen können, ist der 31. Dezember 2023. Das Baukindergeld können Sie rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 beantragen.
Gilt das bundesweit?
Ja. Falls Sie aber in Bayern leben, dürfen Sie auf eine höhere Förderung hoffen.
Wo gibt es weitere Informationen?
Zum Beispiel bei Ihrem Sparkassenberater oder bei der Verbraucherzentrale.
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