Abzocke am Telefon: Die gängigsten Maschen

eingestellt von Carolin Berger am 24. Juli 2022

Abzocke am Telefon: Die gängigsten Maschen

 

Immer wieder melden sich Betrüger per Telefon. Ihre Ziele sind Datendiebstahl, Erpressungsversuche oder den Opfern unerwünschte Verträge unterzuschieben. Einige typische Beispiele und sinnvolle Verhaltensmaßnahmen.

 Telefonbetrüger sind kreativ und ihr Vorgehen äußert facettenreich. Sie warnen vor Gefahren, täuschen eine Notlage oder einen finanziellen Engpass vor, drohen sogar mit Inhaftierung, appellieren an die Hilfsbereitschaft, locken mit der Aussicht auf große Gewinne oder ein scheinbar gutes Geschäft. Meist versuchen sie, bei ihren Opfern Angst zu schüren, um sie zum Aushändigen von Wertgegenständen zu bringen. Dabei wird häufig mithilfe eines technischen Tricks die Telefonnummer so manipuliert, dass sie „echt“ erscheint.

Angeblicher Mitarbeiter von Microsoft, Krankenkassen oder Banken

Viele Anrufer geben sich als Mitarbeiter von Microsoft aus und möchten Zugriff auf den Rechner des Opfers erhalten, um Schadsoftware zu installieren, Kontodaten auszuspähen oder den Rechner zu verschlüsseln, um den Besitzer dann erpressen zu können.

Unter dem Vorwand, für die Auszahlung einer Prämie Adresse und Bankverbindung zu benötigen, greifen zum Beispiel vermeintliche Krankenkassenmitarbeiter Daten ab, mit denen sie online auf Kosten des Opfers einkaufen oder Verträge abschließen.

Wegen angeblicher Sicherheitsprobleme mit einem Konto versuchen Kriminelle, die sich als Bankmitarbeiter ausgeben, an PIN oder TAN fürs Online-Banking zu gelangen.

Gefälschte Anrufe vermeintlich internationaler Polizeibehörden

Die Masche, dass falsche Polizisten wegen eines Einbruchs in der Nachbarschaft oder eines angeblichen Unfalls eines Verwandten anrufen, ist inzwischen relativ geläufig. Einen Schritt weiter gehen Anrufer, die sich als Mitarbeiter des Europäischen Polizeiamts Europol, von Federal Police oder FBI ausgeben und zum Beispiel erzählen, dass ein auf den Namen des Angerufenen gemietetes und stark beschädigtes Auto mit Blutspuren und Drogen gefunden worden sei. Zum Teil wird behauptet, dass die eigenen Ausweisdaten bei Drogengeschäften oder zum Eröffnen von Konten zur Geldwäsche verwendet wurden. Das Gerüst aus Lügen kann sehr kreativ gestaltet sein, am Ende soll in der Regel das eigene Geld gerettet werden, indem es auf verschiedenen Wegen transferiert werden soll. Das muss schnell gehen, bevor etwas auffällt, weshalb größter Druck ausgeübt wird und zahlreiche Wege zum Geldtransfer genutzt werden.

Angeblicher Vertragsabschluss

Weniger bekannt ist vermutlich die Masche, dem Anrufer ein deutliches „Ja“ zu entlocken. Mit dem Ziel, das aufgezeichnete Gespräch so zusammenzuschneiden, dass der Eindruck entsteht, dass die angerufene Person einem Vertrag zugestimmt hat. Wenig später flattert eine Rechnung über ein angeblich bestelltes Produkt oder ein vermeintlich abgeschlossenes Abo ins Haus. Denn im Vorfeld haben die Anrufer bereits Zugang zu persönlichen Daten wie Name, Adresse oder auch Kreditkartennummer gefunden. Die Anrufer geben zum Beispiel vor, eine Umfrage etwa zum Thema Energiekosten zu machen und stellen einfache Fragen wie „Hören Sie mich gut?“, „Können Sie mich verstehen?“, „Sind Sie Herr Müller?“ oder „Sind Sie der Hauseigentümer?“. Ein Vertrag ist auf diese Weise nicht zustande gekommen, womit es auch keine Zahlungspflicht gibt. Die Verbraucherzentrale rät trotzdem, die Rechnung nicht zu ignorieren und der Forderung zu widersprechen. Sie bietet dafür kostenlose Musterbriefe für die Abwehr einer unberechtigten Forderung oder auch eines Inkassobüros an.

Der Gesetzgeber hat außerdem inzwischen reagiert und schreibt bei vielen Verträgen mit Laufzeit wie Energielieferverträge, Verträge über Internet-, Telefon- und Mobilfunkabschlüsse, die Teilnahme an Gewinnspielen oder Lotterien vor, dass diese erste mit der Zustimmung zu einer schriftlichen Zusammenfassung beginnen dürfen.

Tipps, wie man sich verhalten sollte:

  • Am Telefon nie vertrauliche Informationen etwa zu persönlichen oder finanziellen Verhältnissen preisgeben.
  • Keine Anrufe mit unterdrückter Nummer annehmen.
  • Fragen nicht mit einem einfachen „Ja“, sondern in vollständigen Sätzen oder Gegenfragen beantworten.
  • Bei Umfragen im Zweifel deutlich sagen, dass man kein Interesse hat.
  • Aufforderungen des Anrufers nicht folgen, sich nicht in ein Gespräch verwickeln oder unter Druck setzen lassen – einfach auflegen.
  • Die Organisation des angeblichen Anrufers kontaktieren, um den Sachverhalt zu klären. Die Nummer immer eigenständig recherchieren; nie die Rückruftaste nutzen!
  • Verpasste Anrufe mit unbekannter Nummer nie zurückrufen: Sie können hohe Kosten zur Folge haben.
  • Eine Vertrauensperson informieren, auch wenn der Anrufer das explizit untersagt.
  • Niemals Geld oder Wertsachen an Unbekannte übergeben.
  • Bei einem Verdacht, das Unternehmen sowie Datum, Uhrzeit und Nummer notieren und sie der Verbraucherzentrale oder Bundesnetzagentur nennen: Hier kann man betrügerische Anrufe oder Werbeanrufe ohne Einwilligung
  • Eventuell Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erstatten.

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