Was Online-Shopper jetzt wissen und tun müssen

Limburg, 22.08.2019 –  Online-Shopping und Online-Banking wird noch sicherer. Dafür sorgt ab dem 14. September 2019 die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“. Auf die müssen sich Bank-Kunden allerdings vorbereiten, sonst funktionieren Kreditkarten und Zugänge bald nicht mehr. Was genau zu tun ist und wie die Kunden vom Sicherheits-Plus der neuen Richtlinie profitieren, verrät Frank Pingitzer, Projektleiter PSD2.

Herr Pingitzer, was bringt die PSD2 für die Kunden?

Die neue Richtlinie bringt vor allem Veränderungen und Verbesserungen im elektronischen Zahlungsverkehr und im Online-Banking mit sich. Das Bezahlen wird bequemer und sicherer. Die neuen Vorgaben gelten europaweit für Banken und Sparkassen mit Online-Konten und Zahlungskarten sowie andere Dienstleister, die Zugriff auf Zahlungsmittel haben.

Was ist neu beim Online-Shopping mit der Kreditkarte?  

In Zukunft müssen sich Kunden bei vielen Online-Einkäufen, die sie mit ihrer Kreditkarte bezahlen, ausweisen. Ungefähr so, wie sie das jetzt schon von Überweisungen im Online-Banking kennen – hier benötigen sie ja auch einen Benutzernamen und ein Passwort für den Zugang sowie eine TAN, um die Überweisung am Ende freizugeben. So ähnlich ist es bald auch bei Kartenzahlungen: Sie benötigen die Kartendaten und weitere Beweismittel, dass sie berechtigt sind, die Zahlung durchzuführen. Mit unserer App „S-ID Check“ auf Ihrem Smartphone können sie eine Zahlung ganz bequem per Fingerabdruck freigeben.

Warum wird das geändert?

Damit Betrüger selbst dann, wenn sie die Zahlen und Daten von einer Kreditkarte ergaunert haben, nicht auf illegale Shopping-Tour gehen können. Denn dafür müssten sie zusätzlich noch das Handy des Besitzers klauen und den Fingerabdruck vortäuschen – fast unmöglich. Statt mit dem Finger können Zahlungen übrigens auch mit einem selbst gewählten Kennwort freigegeben werden. Wenig Aufwand für so viel mehr Sicherheit.

Ist die Einrichtung der App kompliziert?

Nein. Auf unserer Homepage gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten der „S-ID-Check“-App auf dem Smartphone. Und natürlich helfen auch dieKolleginnen und Kollegen in den Filialen oder an der Hotline gerne weiter. Die Einrichtung ist ein einmaliger Prozess, danach läuft alles über das Smartphone. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, sollten Sie sich schon heute für Mastercard ID Check oder VISA SECURE registrieren.

Mehr zu Mastercard® Identity Check™

 

Ändert sich denn auch etwas, wenn ich mit der Kreditkarte nicht online, sondern offline an der Ladenkasse bezahle?

Nein. Die neue Richtlinie sieht die sogenannte „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ vor. Zwei Faktoren müssen also beweisen, dass es Ihre Karte ist und Sie berechtigtsind, mit ihr zu bezahlen. Wenn Sie im Laden an der Kasse stehen, ist einer dieser Faktoren der „Besitz“ der Karte, also die Tatsache, dass Sie sie in der Hand halten. Der zweite Faktor ist „Wissen“ – nämlich die PIN, die nur Sie kennen und die Sie eingeben müssen. Falls Sie noch eine Kreditkarte haben, bei der Sie an der Kasse Ihre Zahlung mit Unterschrift bestätigen, können Sie diese wie gewohnt bis zum Verfallsdatum weiterverwenden. Mit der neuen Karte bekommen Sie dann auch  eine PIN.

Muss ich in Zukunft wirklich jede Online-Zahlung aktiv bestätigen?

Nein. Auch in Zukunft können viele Zahlungen ohne Ihr Zutun genehmigt werden. Die intelligenten Sicherheitssysteme Ihrer Sparkasse prüfen jede Zahlung automatisch und nutzen den für Sie komfortabelsten Weg.

Ändert sich auch beim normalen Online-Banking etwas?

Größtenteils bleibt alles wie vorher. Sie brauchen in Zukunft allerdings nicht mehr nur für Überweisungen, sondern auch für den reinen Login ins Online-Banking eine TAN – spätestens alle 90 Tage. Das heißt wenn Sie bisher nur ab und zu mal online den Kontostand geprüft haben und noch gar kein TAN-Verfahren aktiviert haben, müssen Sie sich jetzt für eines entscheiden.

Welche TAN-Verfahren stehen denn zur Auswahl?

Bei der Kreissparkasse Limburg können Sie Ihre TANs zum Login oder für Überweisungen per Smartphone-App generieren. Sie können sich gerne umfassend bei uns in der Filiale beraten und zeigen lassen, wie  alles funktioniert.

Vielen Dank für das Gespräch!

Mehr erfahren

 

Sie haben Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne.

 

 

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ist der Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe. Dazu gehören 384 Sparkassen, sechs Landesbanken-Konzerne, die DekaBank, acht Landesbausparkassen, elf Erstversicherergruppen der Sparkassen und zahlreiche weitere Finanzdienstleistungsunternehmen.

 

Für weitere Informationen:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Charlottenstraße 47, 10117 Berlin
Tel. +49 30 20225 5115; Fax. +49 30 20225 5119, presse@dsgv.de
www.dsgv.de

 

Stefan Marotzke
(Politik, wirtschafts- und verbundpolitische Fragestellungen)
Tel. +49 30 20225 5110, stefan.marotzke@dsgv.de

 

Thomas Rienecker
(Markt- und Betriebsthemen)
Tel. +49 30 20225 5112, thomas.rienecker@dsgv.de

 

Michaela Roth (DSGV-Büro Brüssel)
(Europäische Finanzfragen, Internationales)
Tel. +32 2 740 1643, michaela.roth@dsgv.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert